Lohnfotzahlung bei Beinbruch?

  • das ist wunderbar: Meine beste Freundin Isabelle hat einen Job gefunden als Innenarchitektin und ist nach 8 Tagen im neuen Job beim Heckenschneiden von der Leider gefallen. Beinbruch. Sie hat sich noch nie was gebrochen und ist dementsprechend wütend, dass ihre Knochen gerade jetzt aufgeben. Hmpf!


    Nun kommt zu diesem Ärgernis noch die Peinlichkeit: Sie schämt sich sehr, weil sie überaus froh ist, den Job bekommen zu haben und nun denkt, die Firma könnte denken, sie wolle sie schröpfen.
    Ich hab ihr gesagt, dass das Schwachfug ist, aber sie wollte nicht hören.


    Die Lohnfortzahlung fällt doch sicherlich bei der Firma unter Versicherung, nicht wahr?

  • Hallo,


    meine Glaskugel sagt mir.............gar nix.


    Diese Frage ist von hier aus so nicht zu beantworten, weil man nämlich wissen müsste, wie das ganze aussieht.
    Ist sie als
    -Innenarchitektin auf selbstständiger Basis dort tätig ?


    -als Arbeitnehmer festangestellt ?

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Das fällt bei der Firma je nach Größe unter "unternehmerisches Risiko"...
    Hier findet man mehr dazu.


    Für Klein- und Mittelbetriebe gibt es das Aufwendungsausgleichgesetz (weitere Stichworte zur Eigenrecherche: Entgeltfortzahlungsversicherung, Arbeitgeberversicherung, Erstattungsverfahren), das einen großen Teil der Aufwendungen abdeckt.


    Wobei sich die Frage stellt, wie lange man mit einem gebrochenen Bein in einem Bürojob arbeitsunfähig ist.
    Vielleicht ist ein Teil der Arbeit ja auch von daheim (und bei Bedarf im Liegen) zu erledigen.

  • Zitat von Carlo_Kanone

    das ist wunderbar: Meine beste Freundin Isabelle hat einen Job gefunden als Innenarchitektin und ist nach 8 Tagen im neuen Job beim Heckenschneiden von der Leider gefallen. Beinbruch.


    (...)


    Die Lohnfortzahlung fällt doch sicherlich bei der Firma unter Versicherung, nicht wahr?


    ...oder auch einfach nur unter "Pech für den Arbeitnehmer".


    §3 (3) EntgFG.


    In diesem Fall würde dann die Krankenkasse Krankengeld zahlen - was natürlich weniger ist als die Lohnfortzahlung.


    Kommt aber auch auf das Unternehmen an, ob die tatsächlich die Karte ("noch keine 4 Wochen ununterbrochen im Unternehmen und daher keine LFZ) ziehen wollen oder ob die trotzdem die Lohnfortzahlung leisten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Wenn sie festangestellt ist, dann ist das ein großes Pech für den Arbeitnehmer, aber laut diesem Artikel hier muss sie sich auch keine Gedanken machen, weil die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse geregelt ist.
    Normalerweise zahlt der Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen während einer Anstellung, im Anschluss dann die Krankenkasse.


    D.h. deine Freundin muss gar keine Angst haben, sie raubt sie nicht aus. :) Das ist natürlich nicht optimal, wenn man gerade neu in ein Unternehmen gekommen ist, aber das ist ja wirklich höhere Gewalt. Ich würde eher versuchen, sie zu beruhigen.


    Wenn sie Freelancer ist, kann ich dir leider aber auch nicht helfen... Da muss sie die Arbeit einfach ein bisschen schieben, denke ich... Oder so gut es geht, von zuhaus arbeiten.

  • Ich denke, wenn Deine Freundin Arbeitnehmerin ist, dann wird sie vom AG keine Lohnfortzahlung erhalten, da sie in den ersten 28 Tagen des Beschäftigungsverhältnisses ist in denen der AG keine Lohnfortzahlung leisten muss. Da sie wahrscheinlich Probezeit hat, ist auch eine Kündigung denkbar. Alles Andere wäre "goodwill" des AG.

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