Laut Arbeitszeitgesetz §7(8) darf die Arbeitszeit 48Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Das heisst, nach Abzug von Urlaub, darf man als Arbeitnehmer nicht mehr als 2.304Stunden/Jahr arbeiten. Kann mir das jemand bestätigen oder gibt es wieder irgendwo die Ausnahme von der Ausnahme?
Falls es so stimmt: Wie würdet ihr euer Recht durchsetzen, wenn man weit über dieser Zahl liegt? Das Problem: Der Arbeitgeber zeigt sich wenig einsichtig und es ist kein Betriebsrat vorhanden. Die meisten Kollegen sind davon betroffen.
Grüße und Danke für die Antworten