450 EUR Job

  • Moin liebe Gemeinde,


    es wird ja immer wieder geschrieben das ein 450er die gleichen Rechte und Pflichten wie eine VZ Kraft hat. Wie sieht es dann aus mit der verpflichtung zur Arbeit ? D.h. kann ich einen 450er zur Arbeit verpflichten oder kann er sich die Dienst aussuchen bzw auch die Stunden?
    Theoretisch bei 10 EURO /H 45 h im Monat, muss oder kann er diese leisten?


    Danke

  • Je nachdem was im Vertrag steht.
    In der Regel sagt die Aushilfe die ja einen anderen Haupt-Job hat wann sie kann und will.
    Verpflichten außerhalb des Rahmens? Vergesse es...

  • Hey,


    im Grundsatz ist es einfach.
    Arbeitsvertrag (auch für geringfügige) stellt die Arbeitskraft zur Verfügung.
    Die Aushilfe ist für die Zeit eingeplant, in der es Engpass gibt oder zur Entlastung der
    Stammbelegschaft wie Feiertage oder Wochenende oder aber auch minderstündige Dienste (4h z.B.).


    Hat die Aushilfe einen Hauptjob wird hier meist Rücksicht auf die Arbeitszeiten genommen und darauf geachtet, das man nicht gegen Arbeitszeitgesetz usw. verstößt.


    Realität:
    AN spricht mit AG und vereinbart die Einsatzzeiten (Wann/Wo/Wie) und man wird sich einig.


    Sollte AN zickig werden, sollte man die Einsatzfähig prüfen und gegebenenfalls nach Ersatz suchen.


    Tom

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