Eine Posse um Hartz IV

  • Hallo,



    bleibt die Frage ob die Geschichte in dieser Form überhaupt passiert ist.


    Solange man den Original-Urteilstext nicht einsehen kann, stufe ich das unter


    Stimmungsmache gegen ALG II - Bezieher ein



    Denn ich kann mir kaum vorstellen, das ein Rechtsanwalt und Notar (denn der betreffen muß beides sein, sonst könnte er ja keinen Grundstückskaufvertrag beurkunden) seine ganze Karriere für nichts aufs Spiel setzt.


    Denn wie man Vater Staat sicher und dauerhaft besch**** wissen solche Leute garantiert.


    Ich tippe auf Ehepaar ohne Trauschein denn das würde der ganzen Sache Sinn geben.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Sorry Frank aber das ist Blödsinn. Erstens ist das Urteil (hier leider kostenpflichtig) einsehbar und zweitens warum sollte die Pressestelle des Sozialgerichts eine Falschmitteilung mit Absicht der Stimmungmache verbreiten????


    Und zuletzt habe ich schon einige Beamte und auch Organe der Rechtspflege erlebt, die für a, ein paar Euro und b, nur dem des Rechthabens willen oder c, zum Frustabbau ihre Karriere aufs Spiel setzen. Entsprechende Beiträge habe ich hier schon eingestellt und auch entsprechende Urteile sind nachzulesen.

  • Hallo,



    Zitat

    Erstens ist das Urteil (hier leider kostenpflichtig) einsehbar und zweitens warum sollte die Pressestelle des Sozialgerichts eine Falschmitteilung mit Absicht der Stimmungmache verbreiten????


    Wo ?


    Weil es im Sinne unserer Politiker ist,zu zeigen in welchem Reichtum doch Hartz-IV Menschen leben und man doch die Leistungen kürzen kann.
    Da bekommt man doch viel mehr Zustimmung zur zeitgleich veröffentlichen PM, das man das Sozialticket wieder abschaffen will.



    Und dazu:

    Zitat

    Und zuletzt habe ich schon einige Beamte und auch Organe der Rechtspflege erlebt, die


    a, ein paar Euro


    Ja da findest du reichlich Juristen, allerdings nicht für ein paar, sondern für reichlich €
    Ein Drittel aller Verfahren vor den Rechstanwalstkammern betreffen die Veruntreuung von Geldern.



    b, nur dem des Rechthabens willen


    Nun, da ist die Auswahl nicht groß aber fein :-)



    c, zum Frustabbau


    Das sind Ausnahmefälle, denn als Richter oder Sta kannst du deinen Frust doch prima an den Angeklagten abbauen :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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