Änderungen §244 StGB Wohnungseinbruchdiebstahl

  • Dieses Jahr wurde der Wohnungseinbruchdiebstahl in §244 StGB neu geregelt. Zu den bisherigen Regelungen wurde ein weiterer Absatz ergänzt:


    (4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


    Damit wird der Wohnungseinbruchdiebstahl in jene Privatwohnungen, die dauerhaft genutzt werden, zu einem Verbrechen aufgewertet. Dies könnte ggfs. auch bei Sachkundeprüfungen nach §34a GewO zur Sprache kommen.



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  • Dann erst mal nach Anmeldung Fachwirt machen. Denn Du hast ggü. dem Bundesjustizminister lediglich mit Deiner Rechtsauffassung die Mindermeinung:


    „Der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung wird als neuer Absatz 4 mit einem verschärften Strafrahmen (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahre) ergänzt und wird damit ein Verbrechen darstellen (§ 12 Absatz 1 StGB).“

  • § 12
    Verbrechen und Vergehen


    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.


    (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.


    (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Der offizielle Text des § 244 Abs. 4 lautet:
    "(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."


    Es ist hier nicht von einem "Besonders schweren Fall" die Rede, damit ist das keine Schärfung im Sinne des § 12 Abs. 3 StGB, sondern eine eigenständige Strafbestimmung. Damit greift der § 12 Abs. 3 nicht - also ist der Wohungseinbruchsdiebstahl nunmehr ein Verbrechen.

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