Kein Arbeitsvertrag nur Handschlag

  • Servus, ich Grom,


    habe vor 2 Jahren ein Objekt übernommen und arbeite
    100-125 Stunden / Monat. Ebenso beziehe ich Alg II Aufstockend.


    Ich habe keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag und erhalte
    nur Lohn für die Stunden die ich leiste.


    Kein Urlaub, keine Zuschläge, keine wirklich seriösen Lohnab-Rechnungen, keine sonstigen Extras.


    Gilt für mich der MTV oder was sonst für ein Vertrag?
    Ich muss doch irgendwie Rechte haben?!


    Bislang hatte ich nur Verträge die mich benachteiligten und Einschränkungen beinhalteten. Wie Vertragsstrafen für zuspät kommen oder Einverständnis mit weckfall der Zuschläge und Wettbewerbsklauseln mit extrem hohen Geldstrafen falls ich direkt beim Auftraggeber anfrage sowie Berufsverbot bei Kündigung meinerseits im Bewachungsgewerbe...


    ... Alles so ein Zeug halt, nur jetzt habe ich aktuell keinen Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen, welche Regelung gilt hier für mich?

  • Nein man, es ist wirklich so wie ich es sagte, das Arbeitsvertragliche-Verhältnis hat mit der ersten eingehenden Lohn Zahlung auf mein Konto Gültigkeit.


    Es ist eine mündliche Vereinbarung.
    Auf dem Bau ist es heute auch noch möglich und früher war das selbstverständlich ein Arbeitsvertrag via Handschlag zu vereinbaren.


    Ein Arbeitsverhältniss muss nicht zwingend schriftlich vereinbart sein.

  • Sorry, Grom,


    Du strotzt vor Unwissenheit!!!


    Nur so nebenbei: Seit 1996 gibt es in Deutschland das Nachweisgesetz!
    Lies Dir das mal durch, das hilft Dir, Deine Unwissenheit zu mindern.


    Spätestens nach einem Monat muss ein mündlich geschlossener Vertrag schriftlich fixiert sein, mit allen relevanten Parametern, die explizit im Nachweisgesetz aufgeführt sind.


    Das Gesetz gilt auch auf dem Bau. Wenn also kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgestellt wird, warum forderst Du ihn nicht ein und warum verzichtest Du auf Urlaub und Zuschläge?? Firma wechseln oder sich weiter für Dumm verkaufen lassen und den Mund halten, sorry, das muss man Dir so deutlich sagen.

  • Sorry, Grom,


    Du strotzt vor Unwissenheit!!!


    Nur so nebenbei: Seit 1996 gibt es in Deutschland das Nachweisgesetz!
    Lies Dir das mal durch, das hilft Dir, Deine Unwissenheit zu mindern.


    Spätestens nach einem Monat muss ein mündlich geschlossener Vertrag schriftlich fixiert sein, mit allen relevanten Parametern, die explizit im Nachweisgesetz aufgeführt sind.


    Das Gesetz gilt auch auf dem Bau. Wenn also kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgestellt wird, warum forderst Du ihn nicht ein und warum verzichtest Du auf Urlaub und Zuschläge?? Firma wechseln oder sich weiter für Dumm verkaufen lassen und den Mund halten, sorry, das muss man Dir so deutlich sagen.

  • Ich werde also meinen Chef mit vorgehaltener Pistole zwingen einen Vertrag aufzusetzen. Bin froh mit den nicht reden zu müssen und das ich den Job da habe.
    Ist doch nicht meine Aufgabe den Vertrag hinterher zu laufen. Seit wann muss der Arbeitnehmer mit Verträgen in der Tasche zu einen Job rennen.

  • Zitat von Gromsaft

    Ist doch nicht meine Aufgabe den Vertrag hinterher zu laufen.


    Und warum beschwerst Du Dich dann oben in Deinem Eingangs-Statement darüber, dass Du keinen Vertrag hast und Dir Urlaub und sonst alles mögliche vorenthalten wird?


    Dir werden hier sachkundige Auskünfte erteilt, von denen Du anscheinend aber nichts wissen willst.


    Wenn Du sowieso alles besser kennst als wir, warum fragst Du dann?

  • Hallo,


    der liebe Gromsaft ist ein Forentroll,denn die genannte Geschichte ist Blödsinn hoch drei.


    siehe

    Zitat

    habe vor 2 Jahren ein Objekt übernommen und arbeite
    100-125 Stunden / Monat. Ebenso beziehe ich Alg II Aufstockend.



    Sobald das Jobcenter beteiligt ist, gibt es keine Arbeit OHNE Arvbeitsvertrag !!


    Wenn du von denen Geld willst , wollen die von dir immer Kontoauszüge und Belege wie den AV.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Es genügt Lohnabrechnung und Kontoauszug, Arbeitgeber bekommt im Falle der Kündigung oder Aufstockung einen Einkommesnachweis vom Amt zum ausfüllen. Der Arbeitsvertrag interessiert die nicht.
    Zumindest in Niedersachsen.


    Also zusammen gefasst, muss ich mich um einen Vertrag kümmern oder vorsetzen damit ich im Zweifel wie nachträglichen Ansprüchen, nicht benachteiligt werden aufgrund dieser Versäumnis.


    Bedeutet ich könnte meinen Chef auf der Grundlage seiner Verpflichtung, auch sicher eine angemesse Frist setzen oder?

  • jaja in Niedersachsen gelten ganz andere Gesetze und das Sozialamt vertritt den Weihnachtsmann und verteilt das ganze Jahr Geschenke :mrgreen:



    TROLL dich endlich

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ...ich finde GROM kultig. Der hat mich so richtig zum Lachen gebracht, seine Selbsterkenntnis ist zwar manchmal etwas zwiespältig:


    Zitat


    Re: Detektiv im Bekleidungungsgeschäft/Baumarkt
    Beitragvon Gromsaft » 31.12.2017 09:14


    ...ohne mich selbst in den Himmel zu loben, ich kann mittlerweile bereits beim betreten des Ladens erkennen, ob es sich um einen Täter oder Kunden handelt. Irgendwann sieht man es einfach....


    Ahhh scheiße, ich habe es einfach voll drauf, ich habe meine Berufung gefunden.


    oder


    Zitat


    Subunternehmer vom Sub die Sub...
    Beitragvon Gromsaft » 31.12.2017 14:47


    Aus 2 guten Gründen,....und 2. Ich bin Einfach nicht besonders klug. Ich bin einfach nur sau blöd.


    aber er hat Talent zur Comedy! :):):)


    Ich empfehle jeden, seine Beiträge zu lesen! GROM ist der FORREST GUMP der Sicherheitsbranche.


    Ich werde ihn vermissen :cry:


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Ich finde den hier am besten:



    Zitat von Gromsaft

    Es ist nichts ungewöhnliches daran, daß ein Chef beim Urlaubentgeld rumtrickst. Es gibt sogar Chefs die sagen "Google mal nach, du hast keinen Anspruch auf Urlaubsgeld" das es aber Urlaubsentgeld gibt, wird natürlich verschwiegen.


    In deinem Fall rate ich dir, schnappe dir deine Lohnab-Rechnungen und lass diese mit deinem Arbeitsvertrag vom Finanzamt vor Ort prüfen. Dort sitzen meistens auch freundliche und hilfsbereite Typen rum.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.