Bereitschaft nach der Nachtschicht

  • Hallo zusammen,


    habe seit einiger Zeit Diskussionen mit meinem Arbeitgeber, wegen 16-stündiger Rufbereitschaft an wochenenden nach der Nachtschicht.
    Meine Arbeitszeit geht von 22 - 06 Uhr, und dann halt Samstag bzw. Sonntag die bereitschaftszeit von 06-22 Uhr.
    Habe mich beschwert, da ich in Ruhe schlafen will, dies aber nicht kann, weil ich im Unterbewusstsein weiß das ich das Telefon hören muss wenn es klingelt. Habe jetzt die Bereitschaft an den Wochenenden verweigert.


    Meine fragen:
    Muss ich jetzt durch meine Verweigerung ernsthafte konsequenzen fürchten?


    Muss mich mein Arbeitgeber für die Bereitschaft entlohnen?


    Danke schonmal :D

  • Hey,


    hier die Grundsatzfrage:
    Ist die Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag geregelt?
    Wenn ja > dann die Regelungen beachten.
    Wenn nein > dann hat der AG theoretisch Pech.


    Um was für eine Rufbereitschaft handelt es sich? Wie ist diese geregelt und welche Möglichkeiten zur Verbesserungen stellst du dir da vor?
    Was sagt der Chef?


    Tom

  • Also im Arbeitsvertrag steht absolut nichts von rufbereitschaft. Immer wenn ich es anspreche kommt nur die Antwort: es geht nicht anders. Aber komischer weiße ging es die letzten 3 Jahre auch anders. Diese rufbereitschaft für uns streifenfahrer besteht jetzt seit Anfang Sommer 2017.


    Es ist halt eine normale rufbereitschaft. Wenn in einem der 60 Objekte ein Alarm ist heißt es für mich Schlaf unterbrechen und los gehts. Aber ich muss ja dann abends auch wieder arbeiten.

  • Zitat von Nobody1911


    Habe mich beschwert, da ich in Ruhe schlafen will, dies aber nicht kann, weil ich im Unterbewusstsein weiß das ich das Telefon hören muss wenn es klingelt. Habe jetzt die Bereitschaft an den Wochenenden verweigert.


    Sehr gut! Dann könntest du ja deinen Vorgesetzten oder Chef mal fragen, was zu diesem Thema "Psychische Belastung durch den Bereitschaftsdienst" in der Gefährdungsbeurteilung zu deinem Job steht. Zur Not frag mal die für dich zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt.


    Noch eine Frage am Rande: Ist dein Vertrag irgendwie befristet?

  • Hallo,


    grundsätzlich gibt es keine Bereitschaft in der Ruhezeit nach einer Dienstschicht.
    Als Revierfahrer unterliegst du den Regelungen für das Fahrpersonal und daher ist sowas nicht zulässig.


    Außerdem kann die AV problemlos vom Tagesrevier mit übernommen werden bei 60 Objekten.
    Denn da dürfte höchst selten ein Alarm auflaufen am Tage.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Danke für eure Antworten.


    Also ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag .
    Theoretisch wäre es möglich, dass die tagstreife die Bereitschaft übernimmt, aber bei uns in der Firma Streifen wir nur Nachts.


    Für kommendes WE konnte ich mich durchsetzen, haben kurzfristig jemanden eingesetzt, der die Bereitschaft übernimmt. Bin mal gespannt wie es das andere WE geregelt wird.

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