Geld und Namensgeber für eine Firmengründung

  • Hallo zusammen.
    Zu meiner Frage


    Ein Bekannter von mir, möchte als Namensgeber und die finazellen mittel für eine Firma eintretten.
    Da er selbst nicht im bestitz einer Sachkundeprüfung nach § 34 a der GewO ist, oder anderen Qualifikation.
    Möchte er einen Geschäftsfüher einstellen der eine entsprechenden Nachweis erbringt.
    Dazu soll es als Kleingewerbe laufen.
    Die nächste frage ist wie viel finazelle mittel mindestns in Euro aufgebracht werden sollten.


    Kann mir da einer helfen, ob seine Vorstellungen überhaupt in die Tat umgesetzt werden können.?


    Um Antworten und Tipps bin ich sehr dankbar.


    Viel grüße
    TB SECURITY

  • Ja, so sind die aussagen meines Bekannten.
    Aber das ist ja nicht das, was mich neugirig macht mir geht es ja um die andere geschickt, ob er als Geld und Namensgeber ohne mindestens die Sachkundeprüfung zuhaben überhaupt irgendwas machen darf.


    Um mich handelt es sich nicht. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.


    Mfg

  • Zitat von Peter S.

    Kleingewerbe im Sicherheitsbereich? Ohje, viel Spass... :roll:


    Auf der einen Seite muss ich Peter S. widersprechen. Denn ein Kleingewerbe kann mit einer entsprechenden Spezialisierung durchaus erfolgreich sein. Doch was ist eine solche Spezialisierung im Sicherheitsbereich? Es sind vor allem High Risk Aufträge. Für die Aufträge benötigst du aber entsprechendes Personal und entsprechende (z.T. genehmigungspflichtige) Ausrüstung und Waffen. Und zwischen den Aufträgen liegt die Ausrüstung brach und gammelt vor sich hin und bringt keinen Gewinn.


    Die anderen großen Firmen verdienen heute eher über Masse ihr Geld, deshalb hat Peter S. da schon recht.


    Vor allem dürfte es ständig zu Konflikten kommen, wenn du einen GF vom Fach einsetzt, der alleinige Gesellschafter aber fachfremd ist.


    Es gibt heute durchaus einfachere Mittel und Wege Geld zu verdienen. Macht doch irgendwas mit Vermittlung auf Provisionsbasis, oder ähnlichem. Weniger Risiko, weniger Kopfschmerzen, weniger.....

  • Zitat von D_R


    Auf der einen Seite muss ich Peter S. widersprechen. Denn ein Kleingewerbe kann mit einer entsprechenden Spezialisierung durchaus erfolgreich sein.


    Viel Spass mit der Haftung mit dem Privatvermögen. :roll:

  • Zitat von D_R

    Denn ein Kleingewerbe kann mit einer entsprechenden Spezialisierung durchaus erfolgreich sein. Doch was ist eine solche Spezialisierung im Sicherheitsbereich? Es sind vor allem High Risk Aufträge.


    Echt?? Also ich kenne ein paar Leute aus dem High Risk Bereich ... Einzelkämpfer (Einzelgewerbetreibende), FreeContractors ... von denen hat keiner ein Kleingewerbe :? High Risk und Kleingewerbe schließen sich nmM aus.

  • Erst mal vielen dank, für die Komentare. Um mich handelt es sich nicht, der als Geschäftsfüher eingestellt werden soll.
    Also wenn ich das richtig verstanden habe, würde der Geschäftsfüher mit seinen Privatvermögen haften.


    Also würdet ihr davon abraten, sich als Geschäftsfüher bereit zu stellen.


    Welche Gesellschaft empfehlt ihr für ein Einzellunternehmer der sich selbstständig machen möchte.
    Mich interessiert ob es möglich ist mit seinen hauptjob die finazellen mittel, absicherungen für die Bewachungserlaubnis zu bewerkstelligen. Beziehubgsweise überhaupt die Bewachungserlaubnis zu bekommen.
    Wenn es als Nebengewerbe betrieben werden soll.


    Ich habe mich mit einen Ehmaligen Kollegen unterhalte, der selbstständig ist mit einer kleinen Firma, der hat behauptet der habe die Firma als ICH AG gegründet um die Finanzellen Mittel zu umgehen. Ist da was dran kann mir das nicht vorstellen. Vielleicht habt ihr da auch noch eine Antwort drauf.


    Mfg

  • Für die Bewachungserlaubnis selbst ist seit Dezember 2016 KEIN Nachweis der finanziellen Mittel mehr erforderlich:
    (Verwaltungsvorschrift zu § 34 a GewO):

    "2.2.2 Ungeordnete Vermögensverhältnisse.
    Der Antragsteller darf nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewO nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels
    Masse die Eröffnung abgewiesen worden ist oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen worden ist.


    Ab dem 01.12.2016 ist der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel
    nicht mehr zu erbringen.


    Zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse können folgende Unterlagen beigezogen werden oder sind vom Antragsteller vorzulegen:
    - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. auch bei nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten,
    - ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes,
    - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO; http://www.vollstreckungsportal.de),
    - Vorlage von Vermögensauskunft (§§ 802a ZPO ff.; http://www.vollstreckungsportal.de),
    - Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de). Da dort nur die eröffneten Verfahren, nicht aber die Anträge gelistet sind, kann zusätzlich eine Abfrage beim Amtsgericht/Vollstreckungsstelle bzgl. aktueller Gerichtsvollzieheraufträge sinnvoll sein."


    http://www.csa-ffo.de/pdf/BewachVwV.pdf

  • Hallo,


    dazu:


    Zitat

    Ich habe mich mit einen Ehmaligen Kollegen unterhalte, der selbstständig ist mit einer kleinen Firma, der hat behauptet der habe die Firma als ICH AG gegründet um die Finanzellen Mittel zu umgehen.


    "Umgehen" kann man die Vorschriften nicht, aber je nach Zeitpunkt wurde/wird bei Arbeitslosen, die sich in die Selbstständigkeit begeben (daher kommt ja diese Ich-AG )vieles vom Amt übernommen bzw. als super zinsgünstiges Darlehen bereitgestellt.
    Auch ist man für eine gewisse Zeit noch weiter über das Amt Kranken-und Rentenversichert, was erhebliche Gelder spart.




    Dann noch ein Wort zu Kleingewerbe


    Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der sich zwar weit verbreitet hat,aber Gewerberechtlich nicht relevant ist.


    Wer weniger als 17.500 € Umsatz im Jahr macht, kann sich beim Finanzamt als Kleingewerbler registrieren lassen und unterliegt somit nicht den strengen Anforderungen des normalen Geschäftsbetriebes.
    Keine doppelte Buchführung usw. sondern die ganz normale Steuererklärung, wie sie auch jeder AN macht.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    Dann noch ein Wort zu Kleingewerbe


    Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der sich zwar weit verbreitet hat,aber Gewerberechtlich nicht relevant ist.


    Kleingewerbe bezeichnet eine Rechtsform für Einzelunternehmen und diese Wahl hat durchaus mehr Folgen als nur Steuerliche. Einige der Konsequenzen der Entscheidung für ein Kleingewerbe sind für die Sicherheitsbranche relativ unwichtig, andere aber umso mehr. Aber das scheint hier ja egal zu sein (oder ist nicht verstanden worden).

  • Siehe zum Kleingewerbe den ganz informativen Wikipedia-Artikel:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe
    oder hier http://www.kleingewerbe.de/rec…rechtsform_haftungsfragen


    Neben der steuerlichen Seite ist interessant, dass viele Vorschriften des HGB auf den Kleingewerbetreibenden nicht anwendbar sind.


    Die Definition ist auch ziemlich eindeutig. Als Kleinunternehmen gilt, wenn das Unternehmen "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."


    Wenn ein Geschäftsführer bestellt wird, wird es sich mit dem Kleingewerbe erledigt haben. Ein Geschäftsführer besorgt die Geschäfte einer "juristischen Person", also z.B. einer GmbH. Der Kleingewerbetreibende ist aber immer eine natürliche Person oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei GbR kann aber kein Geschäftsführer bestellt werden, sondern allenfalls geregelt sein, dass einer der Gesellschafter die Gesellschaft im Außenverhältnis vertritt.


    Das Kleingewerbe ist aber KEINE Rechtsform. Die Rechtsform des Kleingewerbes ist meistens das Einzelunternehmen, allenfalls die GbR.


    Der Kleingewerbetreibende ist auch kein Kaufmann und damit auch keine "Firma", weil Firma nämlich der Name ist, unter dem der Kaufmann seinen Betrieb führt.

  • Hallo,


    Zitat


    Kleingewerbe bezeichnet eine Rechtsform für Einzelunternehmen


    eben nicht da es kein Unternehmen ist.


    Das Kleingewerbe ist immer eine natürliche Person (oder eine Vereinigung derselben als GbR) die am Geschäftsleben teilnimmt.


    Beispiele für die Bezeichnungen eines Kleingewerbes:


    Zitat

    Max Mustermann , Kiosk am Wald
    Wollstübchen Helene Dogall
    Blitz Kurier Transporte GbR
    Apollonia Sichertheit GbR



    Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes müssen im Schriftverkehr immer die Namen aller "Gesellschafter" aufgeführt werden.
    Sowohl die Einzelperson als auch die Personen der GbR haften immer persönlich.


    Im Grunde erfasst das Kleingewerbe also die Inhabergeführten Betriebe ohne oder mit nicht mehr als 5 Angestellten






    P.S.


    Eines der interessantesten Kleingewerbe ist übrigens der Seelotse.


    Zitat

    § 21Seelotsengesetz
    (1) Der für ein Seelotsrevier bestallte Seelotse übt seine Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    eben nicht da es kein Unternehmen ist.


    Das ist doch Unsinn. Natürlich ist ein Kleingewerbe betriebswirtschaftlich ein Unternehmen.


    Der Begriff "Unternehmen" ist rechtlich bedeutungslos und ist nur über die Betriebswirtschaftslehre definiert:
    "Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient."


    Das trifft auch auf den kleinsten Kleingewerbetreibenden oder Kleinunternehmer zu. Er geht Kapitalrisiken, er muss planen und entscheiden und er verfolgt einen Unternehmenszweck.

  • Hallo,



    das ist nicht absurd sondern die Unterscheidung zwischen Kleingewerbe und einer richtigen Firma.



    Denn der Wikischrott:

    Zitat

    Der Begriff "Unternehmen" ist rechtlich bedeutungslos und ist nur über die Betriebswirtschaftslehre definiert:"Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient."


    ist wie immer Müll.


    Das Unternehmen wird durch den Handelsnamen des Kaufmanns und die Rechtsform charakterisiert.Als Rechtsformen findet man in der Regel:
    -Personengesellschaften (oHG, KG, PartnerG(Ärtze,Rechtsanwälte)
    -Kapitalgesellschaften (AG, KGaA,GmbH)
    -Stiftung


    Das Unternehmen kann, muß aber nicht über einen "Betrieb" verfügen.


    Zitat

    Betrieb = örtliche Einheit zum Erstellen von Gütern oder Erbringen von Dienstleistungen




    Gerade im Bereich des Wachgewerbes ist diese Form ( sogenannte Holding) weit verbreitet.


    Da gibt es zum B.die Holding Großer Bello , die über mehrere GmbH`s das Sagen hat.
    Die einzelnen GmbH agieren auf dem Markt und sind nach außen hin rechtlich selbstständig.


    Das ganze hat natürlich steuerliche Vorteile 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ... es wird immer absurder :roll:


    Erstmal

    Zitat von Frank


    Eines der interessantesten Kleingewerbe ist übrigens der Seelotse.


    § 21Seelotsengesetz
    (1) Der für ein Seelotsrevier bestallte Seelotse übt seine Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus


    haben die freien Berufe mit dem Kleingewerbe mal nichts, aber wirklich überhaupt nichts zu tun.


    Das Kleingewerbe definiert sich ausschließlich über das Steuerrecht und kann als alleinige Rechtsform das Einzelunternehmen oder die GbR sein. Das schließt NICHT aus, dass eine Einzelpersonenfirma oder eine GbR, die ja auch über -zig Mitarbeiter verfügen können, Unternehmen sind. Und selbstverständlich ist die als Kleingewerbe geführte unternehmerische Tätigkeit auch ein Unternehmen.

  • Zitat von Wolperdinger

    ...selbstverständlich ist die als Kleingewerbe geführte unternehmerische Tätigkeit auch ein Unternehmen.


    Was sich ja auch durch verschiedene gesetzliche (oder gleichgestellte) Regelungen auch begrifflich festhalten lässt.


    So ist z.B. der Ebay-Verkäufer mit steuerrechtlichem Kleingewerbe trotzdem ein Unternehmer im Sinne der fernabsatzrechtlichen Bestimmungen des BGB,
    und um im unserem Bereich zu bleiben: Ein kleiner Sicherheitsdienstleister mit 2 Angestellten, der steuerrechtlich noch ein Kleingewerbe betreibt ist auch nach der DGUV V23 ein Unternehmer, der die darin geregelten Dinge zu gewährleisten hat.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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