Behördenanmeldung Ordnungsdienst

  • Hallo,


    Muss jeder Ordner zwingend bei der Behörde angemeldet und auf Zuverlässigkeit überprüft werden oder gibt es bei klassischen Ordnern bspw. in einem Theater Ausnahmen ?


    Danke und viele Grüße
    Johan88

  • Hey,


    vor Frage:
    Ordner oder Sicherheitsmitarbeiter?
    Theatermitarbeiter der den Platz zuweist oder die Karten abreißt fällt, meiner Meinung zumindest, nicht unter die Bewachungsverordnung.


    Als Sicherheitsmitarbeiter aber selbstverständlich JA:


    https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html


    Jeder Sicherheitsmitarbeiter muss vor Antritt des ersten Dienstes bei der zuständigen Ordnungsbehörde gemeldet und überprüft sein.
    Das heißt, erst mit dem Überprüfungsbescheid der Behörde darfst du arbeiten.
    Ausnahmen gibt es bei Praktikum oder hauseigene Türsteher von Discotheken, aber ist hier ja nicht der Fall.


    Sollte eine Firma dich einsetzen bevor dies passiert, dann kann es bei einer Überprüfung zu Schwierigkeiten kommen.
    Also wenn du am 30.XX.2018 einen Arbeitsvertrag schließt und drei Tage später gleich arbeiten sollst.
    Hieran kannst du erkennen, das es die Firma sehr ernst mit den Vorschriften hält.


    In Berlin ist die Bearbeitungsdauer eines Antrags bei 4 Wochen+. Bei schwierigen Fällen teils bis zu 4 Monaten.


    Tom

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.