Von Doorman zum Detektiv?!

  • Mahlzeit, ich habe eine Frage bezüglich meines Gehalts.
    Ich arbeite jetzt seit über einem Jahr in meiner Firma als Doormann mache aber die ganze Zeit die Tätigkeiten eines Detektiv bei uns im Markt.


    Jetzt zu meiner Frage. Ich habe mal gehört das wenn man ein Jahr die Detektiv Tätigkeit ausübt man auch auf das Detektiv Gehalt bekommt.


    Vlt kann mir da jemand Tipps geben denn grundsätzlich mache ich hier nichts anderes.


    MfG Andy

  • Hey,


    das ist wie der Trugschluss des Rundfunkbeitrags:
    Warum soll ein jemand ohne Fernseher und Radio Rundfunkbeitrag bezahlen?
    Kann ich dann ohne Kinder auch Kindergeld beantragen?


    Zurück zum Thema:
    Als was bist du angestellt? Als Doorman > dann Doormantarif
    Bist du als Detektiv angestellt > dann Detektivtarif.


    Eine Regelung wie lange du eine Tätigkeit ausgeführt haben musst, gibt in diesen zwei Fällen nicht.
    Frage deinen Chef ob du als Detektiv arbeiten kannst und dann gibt's eventuell mehr Geld.


    Tom

  • Ja danke für deine Auskunft Tom,


    also angestellt bin ich als Doorman, aber Sitz halt die ganze Zeit wenn ich auf Arbeit bin vor den Monitoren, schreibe Anzeigen und mach auch alle anderen Tätigkeiten die der angestellte Detektiv macht.


    Und als ich mal irgendwo gehört hatte, das es so ist, dass man dann nach einem Jahr mit der Tätigkeit des Detektivs arbeitet automatisch auf das Gehalt des Detektiv "aufgestockt" wird aber nichts im Netz gefunden habe wollte ich halt mal in einem Forum fragen ;-)

  • Verstehe mich nicht falsch, aber wenn das deine Tätigkeit ist, dann machst du etwas falsch.


    Als Doorman sollte man im Bereich des Ein- und Ausgangs sein. Dies als sichtbare Präsenz.
    Dann kommen die unterstützenden Tätigkeiten hinzu.


    Ansonsten definiere ich deine Tätigkeit als Detektiv und du solltest mit deinem Chef sprechen.
    Oder aber den Doorman an der Tür machen.

  • Grundsätzlich kommt es immer auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an - und nicht, als was man denn eingestellt wurde und was im Arbeitsvertrag steht. Daher ist auch eine "automatische Umwandlung nach 1 Jahr" Quatsch.
    So mancher Arbeitgeber sieht die Eingruppierung nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit aber leider etwas anders und "sortiert" den Mitarbeiter mal eben einfach so in die niedrigste Tarifgruppe ein.


    Selbst wenn der Arbeitgeber ein Einsehen hat und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit als Ladendetektiv für die Lohnzahlung nach Tarif anerkennt, ergibt sich ein Problem: In vielen Tarifgebieten ist der Kaufhausdetektiv nicht mit einer eigenen Tarifgruppe bedacht, der Dorrman übrigens auch nicht. Damit ist man in vielen Fällen dann auch wieder in der Tarifgruppe des Separatwachmanns und damit in der Regel in der niedrigsten Tarifgruppe. Gewonnen hat man also nicht unbedingt was.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Mal so ganz nebenbei:
    Spätestens bei einer Tätigkeit als Ladendetektiv sind wir auch bei der Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO.
    Beim Doorman sehen das die Ordnungsämter unterschiedlich. Manche sehen auch den Doorman als Schutz vor Ladendiebstählen und verlangen die Sachkundeprüfung, andere sehen darin eine sonstige Bewachungstätigkeit und begnügen sich mit der Unterrichtung.

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