Bewachungsgewerbe - Zuverlässigkeit

  • Hallo Leute,


    ich habe hier schon oft überflogen und habe mich aus gegebenem Anlass hier jetzt auch angemeldet.
    Und zwar wollte ich nach ein paar Erfahrungswerten bezüglich der Anmeldung des Bewachungsgewerbes bitten.


    Ich bin Sachkundig, habe keine Eintragungen im Führungszeugnis und hatte noch kein Insolvenzverfahren und die steuerliche Unbedenklichkeit ist gegeben. Leider habe ich aber vor 2 Jahren mal die GEZ nicht ganz so voll genommen, woraus eine "Nichtabgabe der Vermögungsauskunft" wurde und die steht jetzt fest.


    Für den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis müsste ich allerdings einiges an Geld in die Hand nehmen und Auszüge von Gerichten / Finanzamt usw einholen, und eineHaftpflicht abschließen, ohne überhaupt zu wissen, ob mir eben diese Nichtabgabe der Vermögensauskunft das Genick bricht. Hat jemand schon einmal Erfahrungen gesammelt? Ist dieser Punkt ein sicheres K.O Kriterium, oder könnte ich die Bewachungserlaubnis dennoch erhalten?


    Danke im vorraus,


    Grüße

  • Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft bedeutet ja erstmal nicht, das du zahlungsunfähig bist, sondern zahlungsunwillig, was ich bei der GEZ durchaus verstehen kann. Ich hab da mal die Erläuterungen der Creditreform als Link: Negativmerkmale


    Die Frage ist nun: Wie gings weiter? Ist das bezahlt, dann würde ich mit dem Schuldnerregister sprechen und das löschen lassen oder ist das nicht bezahlt, dann kommt da sicher noch was nach. Sollte es nicht bezahlt sein, ist meine Prognose: Das kannst du dir sparen.

  • Zitat von Wolperdinger


    Die Frage ist nun: Wie gings weiter? Ist das bezahlt, dann würde ich mit dem Schuldnerregister sprechen und das löschen lassen oder ist das nicht bezahlt, dann kommt da sicher noch was nach. Sollte es nicht bezahlt sein, ist meine Prognose: Das kannst du dir sparen.


    Hmm... Also normalerweise würde ich sagen, dass man die Angelegenheit zur Not durchkämpfen kann. Da die Verwaltungsgerichte jedoch mit dem Familiennachzug beschäftigt sind, kann es zur Not auch ein paar Jahre dauern. Für die Gründung des Bewachungsgewerbes benötigst du eigentlich ca. 10k€, entweder an eigenem oder fremden Kapital. Die Frage wäre, ob es tatsächlich Sinn macht, selbst ein Gewerbe zu eröffnen.


    Mein Vorschlag wäre: Suche dir jemanden, der als Geschäftsführer eine saubere Weste hat. Gründe mit dem Geschäftsführer eine UG (ca. 350€ + 100€ Gerichtskosten), hole dir einen Privatkredit von 10k, lasse ihn auf das Konto überweisen, beantrage für die UG eine Gewerbeerlaubnis und wenn du die hast, lässt du dich als Prokurist eintragen.

  • Zitat von D_R

    Für die Gründung des Bewachungsgewerbes benötigst du eigentlich ca. 10k€, entweder an eigenem oder fremden Kapital.


    Bitte erläutere, wie Du auf diese Zahl kommst.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Bitte erläutere, wie Du auf diese Zahl kommst.


    Kann ich gerne machen. Im Rahmen der Gewerbeerlaubnis wird auch eine Stellungnahme der IHK gefordert. Bei einer negativen Stellungnahme wird die Gewerbeerlaubnis nicht erteilt. Ist mir tatsächlich passiert. Die IHK hat mir ein Schreiben geschickt, dass ich mich telefonisch bei denen melden sollte. Das Schreiben ist nicht angekommen, dann haben die beim Gewerbeamt ein negatives Statement abgegeben. Ich konnte es aber dann doch regeln.


    Beim Gespräch mit der IHK ging es darum, das die quasi eine Prognose abgeben, in wie weit das Unternehmen leistungsfähig ist. Bzw. auch ein bisschen um die Frage, wie viel Geld ich auf der hohen Kante habe um - wenn die Firma 3 Monate kaum Geld abwirft - überleben zu können. Deren Vorstellung war damals, dass ich ca. 3k pro Monat brauche, also 9k insgesamt.


    2016 habe ich dann parallel zu dem Einzelunternehmen eine Holding GmbH und eine operative GmbH gegründet, wobei ich nur 50% des Stammkapitals eingezahlt habe. Also 13k und 12,5k. In dem Fall war die IHK der Meinung, dass ich ca. 10k brauche, damit die eine positive Stellungnahme abgeben. (BW im Übrigen)


    Von einem anderen Unternehmer weiß ich, dass er in RP eine UG gegründet hat. Und da hat die IHK (und in dem Fall auch der Sachbearbeiter im Gewerbeamt einen Nachweis von 9k gefordert und zwar als Kredit, da die UG nur mit 500 Euro gegründet wurde.

  • Danke für die Erläuterungen - ist für manchen Fragesteller doch transparenter und informativer, als wenn er nur eine Zahl X vor der Nase hat.


    Zu Bedenken ist, dass die Voraussetzungen zur Erteilung der Bewachungserlaubnis seit Dezember 2016 etwas anders sind als noch zu jener Zeit, als Du die Bewachungserlaubnis beantragt hast.

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