Erlaubnis Gwvo

  • Hallo..
    Ich habe da Mal eine Frage in die Rund und hoffe auf Tips und/Ideen
    Ich habe jahrelang für ein Sicherheitsunternehmen gearbeitet.dieses wurde jedoch jetzt aufgelöst.
    Da ich sehr engen Kundenkontakt hatte habe ich von vielen der Kunden das Angebot bekommen wenn ich ein eigenes Unternehmen Gründe mit ihnen als Kunden weiter zu arbeiten .
    Ich würde gerne ein eigenes Unternehmen gründen erfülle soweit auch erst Mal die Bedingungen für die Erlaubnis (eigenkapital,Sachkunde,Aufträge, Führungszeugnis usw) mit einer grossen Ausnahme...
    Ich habe eine sehr schlechte Schufa und noch einige Altlasten (Unterhalt usw) ..beim Ordnungsamt hat man mir gesagt das dies ein Problem ist..(sehe ich ein) allerdings denke ich daß es meiner Meinung nach nicht richtig ist ...bestehende Unternehmer werden auch später nicht mehr auf ihre Schufa überprüft.


    Nun zu meiner Frage hat jemand eine Idee wie ich trotz der Schulden an eine Erlaubnis kommen kann ?
    Klar kann ich mir einfach eine Vollzeitstelle suchen, meine Schulden Stück für Stück abzahlen und es danach neu versuchen aber....wenn man einmal realistisch ist, dürfte jeder einsehen das es in der heutigen Zeit bei den Gehältern vor dem Rentenalter nicht möglich ist.
    Ich könnte auch einfach kein Unternehmen gründen und normal angestellt arbeiten gehen aber es währe schade um die Kontakte bzw die (möglichen Kunden). Ich denke einfach das sich hier eine Möglichkeit bietet gutes geld zu verdienen.
    Das schlimme ist einfach nur das ich geld brauche um Schulden ab zu bezahlen aber keins verdienen kann weil ich Schulden habe..denke das dieser Kreislauf nicht richtig sein kann...
    Gibt es evtl eine Möglichkeit? Denke da zb an eine Sonderregelung in Form einer "beschränkten" Gewerbeerlaubnis oder so.. schließlich will ich ja kein ISO qualifiziertes Unternehmen sondern "nur" die erlaubnis ein Unternehmen zu gründen..
    Dachte bei der Beschränkung zb daran daß man einfach gewisse Bereiche wie zb Geldtransporter und so nicht machen darf aber die Möglichkeit hat durch einfachen Objektschutz sich erst einmal zu qualifizieren und später ohne Schulden die komplette Erlaubnis bekommt oder so .. gibt es so etwas???


    Noch Mal zur Info bevor der erste es schreibt:


    Mir ist klar das ich für ein Unternehmen geld brauche Fahrzeuge ,Ausrüstung und evtl später gehälter zahlen muss .. dies währe NICHT das Problem es geht NUR um die Altlasten die mir derzeit im Weg stehen, welch selbstverständlich derzeit abbezahlt werden aber dennoch da sind.
    Privatinsolvenz ist bei mir laut Schuldnerberatung auch nicht möglich da ich noch mindestens 10 Jahre für Kinder zahlen muss.. daher würde es bei mir erst nach 10 Jahren Sinn machen.


    Nicht einfach aber evtl hat ja jemand eine Idee oder einen Tip für mich.

  • Zitat von Martin82

    ...bestehende Unternehmer werden auch später nicht mehr auf ihre Schufa überprüft.


    Bist Du Dir da sicher?


    Und in Verbindung damit:


    Zitat von Martin82

    Mir ist klar das ich für ein Unternehmen geld brauche Fahrzeuge ,Ausrüstung und evtl später gehälter zahlen muss .. dies währe NICHT das Problem


    Bist Du Dir da sicher?

  • Zitat von Peter S.

    Bist Du Dir da sicher?


    Nun, zumindest wird der Antragsteller und später dann auch der Unternehmer, der bereits die Bewachungserlaubnis hat, nicht mit Hilfe der Schufa überprüft.


    Was in der Schufa steht ist - was die Bewachungserlaubnis betrifft - im Grunde egal. Sowohl während des Antrags als auch später.


    Nicht egal hingegen ist z.B. das öffentliche Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten. Das ist aber eine völlig andere Geschichte als die Schufa.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Was in der Schufa steht ist - was die Bewachungserlaubnis betrifft - im Grunde egal.


    Ich habe auch nicht von der Bewachungserlaubnis gesprochen.


    Es ging hier aber auch um's Geld bekommen.

  • Gut, ich habe das etwas anders verstanden. Er braucht Geld, ja - um die Schulden weiter wie bisher abzuzahlen. Dieses Geld will er künftig als Unternehmer verdienen.
    Seiner Meinung nach erfüllt er die die restlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Bewachungserlaubnis, über genügend Eigenkapital verfügt er seinen Angaben zufolge auch.


    Für meine Begriffe geht es hier nur um die Bewachungserlaubnis, resp. Hinderungsgründe zur Erteilung dieser oder eine mögliche "abgespeckte" Bewachungserlaubnis.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Gut, ich habe das etwas anders verstanden. Er braucht Geld, ja - um die Schulden weiter wie bisher abzuzahlen.


    <...> über genügend Eigenkapital verfügt er seinen Angaben zufolge auch.


    Widerspricht sich das nicht ein bisschen?


    Die Ordnungsbehörde scheint zumindest dieser Meinung zu sein. Vermutlich nicht ohne Grund.

  • Ich denke nicht das es sich wiederspricht ...es ist vorab geklärt worden ...
    Das Eigenkapital kann u.a. aus Sachwerten, Rücklagen bestehen und dient der Absicherung des Unternehmer. Das ist wie gesagt alles geklärt...einen Wiederspruch kann ich nicht sehen...nur weil ich noch Altlasten habe heißt es ja nicht das ich das geforderte Eigenkapital nicht aufbringen kann ... Welches ich jedoch NICHT zum abzahlen der Altlasten nutzen kann da unter anderem dann kein Kapital mehr vorhanden währe und die ganze Sache dann daran scheitern würde...
    Aber generell geht es ja viel mehr um die Frage ob es da trotz den Schulden Möglichkeiten gibt oder ob ich das ganze mit den Schulden vergessen kann..
    Alles weitere ob die Kunden dann später wirklich zu sagen und ob ich Personal brauche oder geld für Ausstattung und ob es leicht wird oder heut zu Tage
    als Unternehmer schwer ist u.s.w ist was ganz anderes aber meine Frage dreht nur alleine um die Erlaubnis und ob es Möglichkeiten gibt ...


    Das Schulden abbezahlt werden sehen die Behörden übrigens nicht anders aber sie sagen das sie die Vorgabe haben das ALLES bezahlt sein muss egal ob abbezahlt wird oder nicht .. sie können erst zustimmen wenn alles komplett bezahlt ist und keine Schulden offen sind .

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