Der Polizei helfen?

  • Hallo Leute,


    mich würde mal eure Meinung zu folgender Situation interessieren. Zwei GWT-Mitarbeiter befinden sich am Hauptbahnhof und tauschen gerade die Kassetten eines GAA aus. Vom Weiten hören die Mitarbeiter Rufe wie "Halt, stehenbleiben". Der Tresor wird verschlossen, ein MA bleibt bei den Kassetten, ein MA geht nachschauen. Der MA, der nachschauen geht, sieht wie zwei Polizisten eine Person verfolgen, die gerade den Ganz entlang der Gleise auf rennt, genau auf den MA zu. Der MA zieht die Waffe und stoppt so den verfolgten.


    Da viele von euch hier meine persönliche Einstellung zum Thema "Zusammenarbeit mit der Polizei" kennen, sollte euch wahrscheinlich klar sein, dass das nicht in meiner Firma passiert ist. Insbesondere in diesem Fall hätte ich gesagt, dass der Mitarbeiter den von der Polizei fliehenden nicht hätten stoppen dürfen. Und vor allem nicht unter der Anwendung von Waffengewalt. Was meint ihr dazu?

  • Wer darf denn (insbesondere Schuss-)Waffen anwenden, um an der Flucht zu hindern?
    Und in welchen Situationen? Wann sind diese Situationen rechtlich beendet?
    Und was wurde dem Flüchtenden vorgeworfen? Zu welchem Zeitpunkt wurde das dem Handelnden bekannt?
    Welche anderen Möglichkeiten haben zum gegebenen Zeitpunkt bestanden, die Flucht zu behindern oder ggf. zu stoppen?


    Zitat von D_R

    Was meint ihr dazu?


    Das erspare ich uns lieber.

  • Zitat von Peter S.

    Wer darf denn (insbesondere Schuss-)Waffen anwenden, um an der Flucht zu hindern?


    Das war auch irgendwie mein erster Gedanke.
    Direkt gefolgt von der alten Frage, ob denn die "Ausbildung" (ganz bewusst in Anführungszeichen, da ich nur in sehr wenigen Fällen wenigstens den Ansatz einer Ausbildung erkenne) für berufliche Waffenträger im Bewachungsgewerbes wirklich ausreichend ist...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Mal vom Einsatz der Waffe abgesehen, den halte ich für nicht richtig, darf jeder in D-Land einen flüchtigen vorläufig festnehmen.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Zitat von guardian_bw

    drago, unter welchen Voraussetzungen?


    guardian_bw verweist auf die 127 StPO. Die MA haben den Täter nicht auf frischer Tat betroffen, bzw. wussten überhaupt nicht, ob es überhaupt zu einer strafbaren Tat gekommen ist. Es hätte ja einfach sein können, dass es eine Fehlinterpretation gibt. Ein Fahrgast läuft zum Zug, die Polizei fehlinterpretiert die Lage und rennt hinterher. Bzw. es gibt ja genug Situationen, in denen die Leute anfangen vor der Polizei wegzurennen um eine Verfolgung zu provozieren.


    Aber: Wie ist bei der Veranstaltungssicherheit der Regelfall? Es passiert eine Straftat und eine vorläufige Festnahme nach 127 StPO, in der Regel durch zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Dann fängt der Festgenommene an sich gegen die Festnahme zu widersetzen. Und es kommen immer mehr und mehr Mitarbeiter dazu. Streng genommen dürften die sich dann auch nicht einmischen.


    Oder wenn die Festnahme z.B. durch die Streife aufgrund einer Beschreibung durch eine Festposition passiert.

  • Stelle mal die Frage in Raum:


    Was wäre, wenn die Situation ein Fake wäre?
    Gab schon viele Fälle von "Polizisten".


    Ich persönlich würde nicht mit Waffe eingreifen.
    Die Waffe dient dem Schutz während meiner Tätigkeit, diese ist nicht das Fangen von Flüchtigen.


    Sollte die Sache so sein, das ein Griff reicht um den Flüchtigen festzuhalten, könnte man dies tun.
    Aber ansonsten halte ich mich weiter raus.

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