Geldstrafe w. Volksverhetzung = Kündigung?

  • Hallo.


    Ich habe Ende 2015, in meiner Frustphase als Hartz-4-Empfänger, ein unschönes Bild auf facebook veröffentlicht, was mir dann eine Anzeige einbrachte, die in der zweiten Hälfte 2016 zu einer Geldstrafe von 1800€ führte.
    Nun begann ich aber Anfang 2016 einen Job beim Sicherheitsdienst und bin nun ziemlich genau 2 Jahre dabei. Ende letzten Jahres folgte die Aufstockung auf die Sachkundeprüfung (bisher nur Unterrichtung).


    Nun scheint mir das ganze auf die Füße zu fallen.


    Wochenende bekam ich Post von der Firma. Eine Einladung zum Personalgespräch, mit dem Niederlassungsleiter und dem extra anreisenden Personalchef.
    Da ich bisher weder krank noch unpünktlich war und es bisher keinen Grund zur Beschwerde über mich gab, kann es nur sein, dass die Firma durchs Ordnungsamt davon erfahren hat.


    Gab es bei jemandem von euch schon einmal einen solchen Fall? Wie ging der aus?


    Sollte ich schon mal anfangen Bewerbungen zu schreiben?


    Danke schon mal, für eure Antworten.

  • Nabend,


    Einsicht ist immer die beste Erkenntnis.


    Du schreibst Geldstrafe.
    Was ist das Endergebnis des Vergehens?
    §153a mit Geldauflage?
    Richtiges Urteil mit Tagessätzen? Wie hoch waren dann die Tagessätze?


    Ist dein Arbeitsvertrag befristet?

  • Da die Geldstrafe nicht im Führungszeugnis eingetragen wird:


    https://www.anwalt.de/rechtsti…h-vorbestraft_061004.html


    Was soll der AG machen?
    Aus meiner Sicht wenig, da dein Einsatz vor Einstellung durch die Wirtschaftsbehörde / Ordnungsamt überprüft worden sein muss.
    Kündigungsgründe fallen mir spontan auch nicht ein.


    Ansonsten der Tipp:
    Beim Gespräch die Fragen des Gegenübers abwarten und dann sorgfältig drauf antworten.


    Ein "war nie krank" und "immer da" sowie "flexibel", juckt keinen, wenn er es auf dich abgesehen hat :mrgreen:

  • Zitat

    Aus meiner Sicht wenig, da dein Einsatz vor Einstellung durch die Wirtschaftsbehörde / Ordnungsamt überprüft worden sein muss.


    Die "Tat" lag zwar vor der Einstellung, die Strafe kam aber erst, als ich schon außerhalb der Probezeit war.
    Ich nehme an, dass nach dem aufstocken auf die Sachkunde noch eine Meldung ans OA erfolgte und es da heraus kam.


    Zitat

    juckt keinen, wenn er es auf dich abgesehen hat


    Dann würde er aber nicht extra anreisen zum Gespräch, oder?

  • Zitat von MichaZ


    Dann würde er aber nicht extra anreisen zum Gespräch, oder?


    Na, du Volksverhetzer! :mrgreen: :D musste jetzt sein ;)


    Also wenn dich der Niederlassungsleiter und der Personalchef zu einem Mitarbeitergespräch einladen, dann ist die Kacke am Dampfen. Wahrscheinlich hat das Ordnungsamt denen untersagt, dich weiter einzusetzen, da von dir ja eine Gefahr ausgeht. Du könntest während des Dienstes ja weitere Bilder bei Facebook posten....


    Ich sehe nun ein Problem, du bist mit den zwei Leuten alleine im Raum. Und die beiden sind durchaus erfahren, wenn es darum geht, Personal loszuwerden. Also werden die Druck erzeugen. Dir irgendwas vorwerfen und alles tun, damit du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Denn im Grunde können die dich nicht gebrauchen, können dir aber auch nicht kündigen. Also werden sie alles sammeln, was sie können und es dir vorwerfen.


    Sie werden versuchen, dass du den Aufhebungsvertrag einfach so unterschreibst, wenn du es nicht machst, werden sie dir eine Abfindung anbieten. Diese könnte Bruttogehalt * 0,5 - 2 * Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren sein. Also nehmen wir mal an, du verdienst 2k brutto und bist 2 Jahre dabei. 2k * (0,5 bis 2) * 2 (Jahre) = 2-8k.

  • Hat man Dir im Schreiben den Grund für das Personalgespräch mitgeteilt oder vermutest Du nur den Grund?


    Wenn man Dir den Grund nicht mitgeteilt hat, frage vorab danach.
    Wenn es das ist, was Du befürchtest, nimm eine Vertrauensperson mit in das Gespräch.
    Wenn man Dir den Grund trotz Nachfrage nicht nennen will, und Dich dann mit diesem Thema überfällt, brich' das Gespräch ab und sage, dass Du es nur mit einer Vertrauensperson (die vor allem als Zeuge fungiert) fortführen möchtest.
    Unvorbereitet so ein Gespräch aufzwingen und Dich am Besten noch zu drängen irgendwas zu unterschreiben können/dürfen sie nicht. Im Zweifelsfall um etwas Schriftliches bitten (incl. der vermeintlich zugrundeliegenden Maßnahme des Ordnungsamtes) und darauf verweisen, dass Du Bedenkzeit benötigst und das rechtlich prüfen lassen willst.


    Wenn ihr einen Betriebsrat haben solltet, wäre der u.U. geeigneter Ansprechpartner.
    Falls Du (Arbeits-)Rechtsschutz hast, wäre das ggf. eine andere Option.


    Über Ursache und mögliche letztendliche Konsequenzen lasse ich mich jetzt mal nicht aus.

  • Fassen wir nochmal zusammen:


    1. Wirtschaftsbehörde prüft vor Einstellung
    2. Sollte ein Urteil / Strafe erfolgen, melden die Behörden (Gericht, Staatsanwaltschaft usw.) ihre Befunde an die entsprechenden Behörden weiter.
    2a. Nun erfolgt eine neue Überprüfung ohne Wissen deinerseits oder deines AG.
    In diesem Fall wird das Ergebnis vermutlich negativ gewesen sein und der Firma wird ein weiterer Einsatz deinerseits untersagt.
    Meine Meinung:
    Irgendeiner aus der Behörde hat deinem AG einen Tipp gegeben, eine sofortiges Verbot deiner weiteren Beschäftigung ist hier nicht erfolgt, da du ja noch weiter im Dienst bist :wink:


    Personalgespräch:
    Wie meine Vorredner bereits sagte, nehme eine Vertrauensperson mit. Diese kann auch jemand aus dem Betriebsrat sein, deine Eltern oder ein Rechtsanwalt.
    In dem Gespräch wird es bestimmt um obigen Fall gehen und Sie versuchen weitere Informationen gegen dich zu sammeln.
    > Dann wird entschieden oder du bekommst gleich einen Aufhebungsvertrag oder deine Kündigung.


    Auf jeden Fall immer ruhig bleiben und bitte nicht ausfallend werden. Das verschärft das Gespräch immer unnötig.


    Wann soll das Gespräch stattfinden?

  • Zitat von Tom511


    Auf jeden Fall immer ruhig bleiben und bitte nicht ausfallend werden. Das verschärft das Gespräch immer unnötig.


    Und eines möchte ich noch anfügen: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
    Erzähle nichts, womit du dich selbst belasten kannst, obwohl die "Kollegen" ein informelles Gespräch führen.
    Wenn dir unangenehme Fragen gestellt werden, kannst du die mit "Dazu will ich mich nicht äußern" oder "Dazu mache ich keine Angaben" abschmettern.

  • Zitat von Tom511

    Fassen wir nochmal zusammen:



    2a. Nun erfolgt eine neue Überprüfung ohne Wissen deinerseits oder deines AG.
    In diesem Fall wird das Ergebnis vermutlich negativ gewesen sein und der Firma wird ein weiterer Einsatz deinerseits untersagt.


    Ist das denn jetzt Fakt oder ist das nur eine im schlechten Gewissen des Threadstarters begründete Vermutung?

  • Hey Peter,


    also ich hatte kürzlich den Fall, das ein Mitarbeiter verurteilt worden ist und anschließend erneut überprüft worden war.
    Dies nach entsprechender Meldung der Behörden an die Nächste.


    In obigen Fall könnte es ähnlich laufen, da der Threadersteller aber noch arbeitet, ist vermutlich nicht passiert.

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