Urlaubsanspruch wird von 30 auf 22 Tage gekürzt

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    ich bräuchte mal eure Meinung zu dem Thema. Ich habe gestern einen Brief von der Firma erhalten (und alle anderen die am Objekt Arbeiten auch)


    Ich bin der Meinung das dies Rechtlich nicht zulässig ist.
    Im Arbeitsvertrag steht unter §5 folgendes:


    5. Urlaub
    Bei **Vollzeitbeschäftigung beträgt der Jahresurlaub auf der Basis einer 5 Tage Woche
    30 Arbeitstage. Als **Vollzeitbeschäftigung bei Schichtarbeit gelten 260 Schichten
    im Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigung (weniger als 5 Tage Woche) bzw. Ableistung
    von weniger als 260 Schichten pro Jahr reduziert sich der Anspruch entsprechend.



    An unserem Objekt wird ausschließlich 12 Stunden Schichten gearbeitet. Schon immer. Die Absolute Höchstarbeitszeit beträgt 20 Schichten Pro Monat (240 Stunden) Und selbst das wurde ja inzwischen EU Rechtlich gesehen auf 228 Stunden reduziert?!


    Ich vermute diese 21,66 Schichten Pro Monat beziehen sich auf 8 Stunden Tage und nicht auf 12 oder?


    Gibt es dazu einen Rechtlichen Nachweis den ich mit in eine Mail schreiben kann oder muss ich jetzt gleich vor das Arbeitsgericht?


    Im übrigen weiß ich auch nicht wie man auf durchschnittlich 16 Schichten Pro Monat kommt. Es gab Monate ich denen NUR 16 Schichten gearbeitet habe. Diese waren aber die Ausnahme. Und Monate in denen man nur 2-3 Schichten arbeitet wegen Urlaub zählen da ja nicht rein oder?


    Bsp 2018: Januar 20 Schichten, Februar 18 Schichten, März 20 Schichten, April 4 Schichten (16 Tage Alt Urlaub), Mai 16 Schichten.


    Anmerkung: Ich schreibe unsere DP am Objekt und bin für die Schichteinteilung zuständig.

  • Zitat von KampfKraut

    Am Ende bekommt er für jeden Tag Urlaub der eingetragen ist, 12 Stunden Tagschicht bezahlt (ohne Zuschläge)


    Demnach kann ich meine "6 Wochen Urlaub" auch jetzt noch ohne Probleme machen - nur das ich jetzt eben 8 mal 12 Stunden Tagschicht weniger bekomme.


    Aber zumindest bei dem Tariflich geregelten 6 Wochen - also 6 mal 4 Tage Urlaub kann ich ansetzen und zumindest den Urlaub auf 24 Tage erhöhen.


    Eigentlich werden weder 8 noch 12 Stunden je Urlaubstag bezahlt - egal wie Eure Schichten aussehen.


    Es gibt eine tarifliche Regelung zur Berechnung des Urlaubsentgelts:


    Für die Urlaubsentgeltberechnung wird der Bruttoverdienst der letzten 3 abgerechneten Monate vor Urlaubsantritt durch 65 geteilt. Dieser errechnete Betrag ergibt den Bruttotagessatz pro Urlaubstag und ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen.


    Übrigens: Der MTV BW ist allgemeinverbindlich.



    Zum Anderen:
    Im Grunde könnte Eure Firma auch bei 30 Urlaubstagen bleiben - nämlich dann, wenn pro Urlaubswoche 5 Urlaubstage abgerechnet werden. Unabhängig davon, ob nun tatsächlich 4 Arbeitstage/Schichten pro Woche gearbeitet werden.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Peter S.

    Urlaubstage sind ja gesetzlicher "Ersatz" für eine abgeleistete Schicht und daher in den Schnitt (und damit wiederum in die Berechnung) einzubeziehen. Krankheitstage gehören natürlich nicht in die Berechnung, reduzieren allerdings auch nicht die "geleisteten" Schichten, da außerplanmäßig.


    D.h Die 30 Tage Urlaub solle ich in der Schnitt Berechnung wie 30 Normalschichten einfließen lassen?

    Zitat


    Sollte das auffällig erkennbar sein und der Arbeitgeber kann das nachweisen, ist das zumindest ein Abmahnungs- wenn nicht sogar direkt ein Kündigungsgrund. Muss halt jeder wissen, wie er damit umgeht.


    Naja ich bin jetzt kein Fan von so was, aber wie bitte soll man so jemand was nachweisen? Klar wenn die Leute in der Zeit weg fliegen fällt es auf aber wenn sie Hübsch den Urlaub im Garten daheim verbringen kann einem da keiner was...



    Ich hatte das mal angemerkt und daraufhin meinte man, ich solle mich nicht so anstellen den es kommt ja das gleiche bei raus. Und tatsächlich hat sich herausgestellt das ich 9750€ in 3 Monaten verdienen müsste damit ich durch die Gesetzliche Regelung MEHR Urlaubsgeld Pro Tag bekomme (Inklusive des zusätzlichen Urlaubsgeldes in Höhe von 11,73€) Verdiene ich aber weniger (was ich meistens tue) dann komme ich besser bei weg wenn man mir 12 Stunden Tagschichtslohn für eine GSSKler bezahlt.


    Darum habe ich diese Regelung auch nie in Frage gestellt.


    Vor 6 Monaten hieß es mal das man was an der Urlaubsregelung ändern will - wir dachten alle das man uns nur noch 8 Stunden pro Urlaubstag bezahlen wollen. In diesem Fall hätten wir auf die Gesetzliche Regelung bestanden. Was sie jetzt stattdessen gemacht haben, haben wir ja nun gesehen.....



    Zitat

    Zum Anderen:
    Im Grunde könnte Eure Firma auch bei 30 Urlaubstagen bleiben - nämlich dann, wenn pro Urlaubswoche 5 Urlaubstage abgerechnet werden. Unabhängig davon, ob nun tatsächlich 4 Arbeitstage/Schichten pro Woche gearbeitet werden.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Nachunserer jetzigen Regelung müssten sie ja dann wieder 30 mal 12 Stunden statt 22 mal bezahlen?!



    Und noch eine Frage: Wo steht genau das wir einen Anspruch von 6 Wochen Urlaub in BaWü haben? Weil das sollte ich dann meiner Chefin zeigen....

  • Zitat von KampfKraut


    D.h Die 30 Tage Urlaub solle ich in der Schnitt Berechnung wie 30 Normalschichten einfließen lassen?


    Nein, die 22, 23 oder 24 Tage, die Euch nach der Rechnung des Arbeitgebers halt "nur" zustehen.


    Wieviele es genau sind, hängt eben von den tatsächlich geleisteten Schichten pro Monat (und nicht nur von der Behauptung, dass es nur 16 seien) ab, sofern es sich über die 16 Schichten hinaus nicht um bezahlte Mehrarbeit handelt, sondern eben um Lückenfüllen für Ausfälle oder nicht vorhandene Kapazität.

  • Naja 2017 waren es ja noch 30 Tage Urlaub darum meine Frage. Aber ich verstehe.


    Ich kann ja mal auflisten was 2017 so Anstand:


    Januar: 14 Schichten und 2 Tage Urlaub
    Februar: 16 Schichten und 1 Tag Urlaub
    März: 18 Schichten
    April: 14 Schichten
    Mai: 15 Schichten und 2 Tage Urlaub
    Juni: 16 Schichten und 3 Tage Urlaub
    Juli: 15 Schichten
    August: 10 Schichten und 6 Tage Urlaub
    September: 18 Schichten
    Oktober: 17 Schichten
    November: 17 Schichten und 3 Tage Urlaub
    Dezember: 21 Schichten


    Das dürfte dann ja eigentlich nicht unter Mehrarbeit fallen oder?

  • Und ich habe noch eine weitere Frage:


    Ich habe meine Firma darauf hingewiesen das die Teamleiter Zulage die man mir bezahlt zu gering ist.


    Ich wies darauf hin das im Tarifvertrag unter Zulagen steht : Schichtführer im Zivilbereich 0,52€


    Darauf hin hat man mir gesagt das ich kein Schichtführer sei, sondern nur ein Teamleiter. Ein Schichtführer müsse immer anwesend sein im Objekt während seine Leute ebenfalls anwesend sind. Und die Teamleiter Zulage wäre eine freiwillige Zulage.


    Ist das so Korrekt?

  • Kampfkraut,


    Die 6 Wochen Urlaub in BW ergeben sich aus der Formulierung des MTV:


    Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche.


    30 : 5 ergibt eben 6.


    Das ist das Gleiche wie die gesetzliche Regelung mit den 24 Urlaubstagen bei 6 Arbeitstagen. Dort sind es halt 4 Wochen.



    Die TL-Zulage: Stimmt. Schichtführer ist was anderes.
    Der Team- oder Objektleiter ist im TV nicht berücksichtigt. Da ist es Verhandlungssache.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Alles klar, danke für die Info. Nach dem Gespräch mit der Firma muss ich nun abwarten. Man konnte gar nicht glauben das in allen vorherigen Firmen "automatisch" für alle die 30 Urlaubstage gegolten haben - bei einer Vollzeitbeschäftigung.


    Bis zu dem Zeitpunkt wo ich meine alten Arbeitsverträge vorgelegt habe und genau das überall drin stand :mrgreen:


    Jetzt heist es abwarten... :shock:

  • Hallo,


    also diese Aussage

    Zitat

    Man konnte gar nicht glauben das in allen vorherigen Firmen "automatisch" für alle die 30 Urlaubstage gegolten haben


    schreit eigentlich nach einer Eisenstange zwischen die *************** :evil:


    Eigentlich müßte man einen Preis jährlich verleihen für die unverschämtesten Lügen der Arbeitgeber 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Update: Uns wurde jetzt eine "Kulanz" angeboten - 4 Urlaubstage "Geschenkt" - Sprich 26 statt 22....


    Ich weis nicht was ich zu soviel Selbstlosigkeit sagen soll.... :roll:

  • Wir haben eine 6 Tage Woche, 5 Wochen Urlaub =30 Tage.

    Wir arbeiten täglich 13 Stunden je Schicht, bei Urlaub und Krankheit werden nur 8 Stunden bezahlt.

    !3 stunden je Schicht, weil bei Übergabe morgens und abends je eine überlappende Stunde mit 2 Leuten drin ist.

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