Frage zu diensthunden /Hundeführer

  • Guten Tag habe eine frage eigentlich 2,
    mir stellt sich die Frage wo genau gesetzlich festgelegt ist
    welche Hunde im Sicherheitsdienst arbeiten dürfen (Hunderasse)
    und was sind geprüfte Hunde in diesem Sinne, reicht der sogenannte Hundeführerschein /Sachkunde oder.....


    Besten Dank vorab

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  • Spannende Frage. Ich denke in vielen Fällen erübrigt es sich sowieso, ein Chiuahua oder Dackel werden wohl kaum jemanden beeindrucken. Ob es ansonsten Vorschriften bzgl der Hunderasse gibt ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass zumindest eine Hundeführerprüfung abgelegt werden muss und auch der Hund sich einer Prüfung unterziehen müsste. Aber ob im privaten Sicherheitsgewerbe überhaupt mit Hunden gearbeitet werden darf, ist mir unbekannt, ich hätte fast vermutet, dass das nur Behörden dürfen.

  • Wenn ich davon ausgehe, das in einem Forum der Sicherheitsbranche sich vor allem Leute tummeln, die zumindest Grundkenntnisse dieses Berufszweiges haben, dann bin ich immer erstaunt, eigentlich entsetzt, das nicht einmal Elementarkenntnisse vorhanden sind. Das beweist der Satz im vorstehenden Beitrag "Aber ob im privaten Sicherheitsgewerbe überhaupt mit Hunden gearbeitet werden darf, ist mir unbekannt," wieder mal exemplarisch.


    - Schon mal die DGUV 23, § 12 - 17 gelesen? (Vorsichtshalber füge ich hinzu: Die DGUV 23 ist die berufsgenossenschaftliche Vorschrift Wach und Sicherungsdienste", die jeder Mitarbeiter im Sicherheitsdienst kennen muss. Sie ist dem Sicherheitsmitarbeiter gegen Unterschrift auszuhändigen - § 10 BewachVO)
    - Wenn ich jetzt noch auf die DIN 77200 Sicherheitsdienstleistungen Nr. 5.3. hinsichtlich der Hunde verweise, ist das garantiert zuviel verlangt.


    In der ersten Ausgabe der DIN 77200 waren eine Reihe von Hunderassen aufgezählt, die im Sicherheitsdienst Verwendung finden sollten, in der gültigen DIN von 2008 ist diese Liste nicht mehr gehalten. Daraus folgt, das grundsätzlich jeder Hund eingesetzt werden, der die in DGUV 23 § 12 geforderte Prüfung erfolgt.

  • Für mich stellt sich die Frage ob eine Beköeidhundeprüfung ausreichend ist es gibt diverse Angebote zum Hundeführer sei es von der IHK oder anderen Anbietern.
    Es geht darum das ich beansichtige irgendwann als Hundeführer zu arbeiten, dahingehend wollte ich mich immvorfeld erkundigen.

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  • Würde die Frage welche ich stelle, für mich ausreichend und verständlich beantwortet sein, würde ich nicht nochmals nachfragen

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  • Guten Tag!


    Auch wenn der Beitrag schon "einige Tage" her ist, stelle ich mal die Frage,


    seit wann die DGUV eine gesetzliche Vorschrift ist?


    Und nur danach (gesetzl. Vorschrift) hatte Azubi75 gefragt.


    Viele Grüße

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Zitat

    seit wann die DGUV eine gesetzliche Vorschrift ist?


    SGB VII - § 15 Abs. 1 Satz 1:
    "Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen, soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen"

  • Theoretisch kann man jeden Hund als Wachhund ausbilden, Voraussetzung ist jedoch, dass er über einen großen Spieltrieb verfügt. Soweit mir bekannt gibt es da auch keine gesetzlichen Vorgaben welcher Hund das darf und welcher nicht. Korrigiert mich wenn ich da ganz falsch liege.

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