Videoüberwachung im öffentlichen Raum

  • Hallo!


    Ich hatte mal eine Frage in einer Prüfung wie ist es mit der Videoüberwachung wenn wir als privater Sicherheitsunternehmer den Auftrag haben eine Veranstaltung im öffentlichen Raum zu überwachen. Wer darf, und wie muss das ganze aussehen?

  • Es ist jetzt nur meine persönliche Meinung:


    Gegen die Überwachung spielt der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Besucher.
    Für die Überwachung hast du z.B. den Schutz der Besucher, den Schutz der Veranstaltung und evtl. auch der Einrichtung sowie evtl. dass man nicht Schwarz die Veranstaltung betreten kann.


    Weiter:
    Wenn es eine Veranstaltung ist, bei der der Bereich abgeschirmt ist und nur über bestimmte Zugangsstellen z.B. mit einer Personen- / Ticketkontrolle erfolgt, sehe ich kein Problem, wenn man dort eine Videoüberwachung einsetzt und die Besucher mit Schildern darauf aufmerksam macht. Ja, es kann sein, dass dann einige Besucher meckern, weil sie beim Ticket-Kauf nicht darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie hier Überwacht und evtl. aufgezeichnet werden, das ist dann aber eine Geschichte für den Veranstalter.


    Wenn es eine ganz normale öffentliche Veranstaltung ist, z.B. ein Dorffest, halte ich eine Videoüberwachung schon für schwieriger. Ich würde es aber dennoch machen. Jetzt mal so gefragt, was hat der Sicherheitsdienst vor Ort für eine Aufgabe? Wenn der Sicherheitsdienst einen Haus- / Platzverbot verteilen kann, sehe ich auch kein Problem damit, die Besucher mit Schildern darauf aufmerksam zu machen, dass diese hier videoüberwacht werden. In allen Fällen würde ich aber sagen, dass in dem Falle das Datenschutzrecht und die Persönlichkeitsrechte zurücktreten müssen um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

  • Es war keine konkrete Aufgabe in Frage, nur so allgemein gefragt, weil ich wusste die Frage nicht richtig zu beantworten. Da habe ich geantwortet, dass ich mich bei der Polizei erkündigen würde, mit dem Gedanken, dass man erst durch die allgemeine Sicherheitslage (wenn die Staatssicherheit und die allgemeine Sicherheit bedroht sind, durch Terroranschläge u.ä.) eine Erlaubnis zur Videoaufnahme gestattet bekommt. Darauf bekam ich die Bemerkung, dass dies als Antwort nicht ausreicht.


    Es gibt aber im öffentlichen Raum Veranstaltungen und daraus folgende Hausordnungen. Ob da vom Fall zu Fall eine Abwägung stattfindet oder ob es erkennbare Regeln gibt das weiss ich nicht.

  • Zitat von Plutarch

    Es war keine konkrete Aufgabe in Frage, nur so allgemein gefragt, weil ich wusste die Frage nicht richtig zu beantworten. Da habe ich geantwortet, dass ich mich bei der Polizei erkündigen würde, mit dem Gedanken, dass man erst durch die allgemeine Sicherheitslage (wenn die Staatssicherheit und die allgemeine Sicherheit bedroht sind, durch Terroranschläge u.ä.) eine Erlaubnis zur Videoaufnahme gestattet bekommt. Darauf bekam ich die Bemerkung, dass dies als Antwort nicht ausreicht.


    Meine Meinung zur Polizei ist hier im Forum schon genug bekannt. Nehmen wir mal an, es wäre jetzt keine Aufgabe, sondern Praxis, was würdest du denn die Polizei fragen? Ob die irgendwelche Erkenntnisse zu einem Terroranschlag auf einer Veranstaltung haben? Come on, du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Polizei es weiß und dir die Information rausgeben wird?!? Und Erlaubnisse zur (Video-)Überwachung können die schon recht nicht erteilen. Wenn man Informationen braucht, dann fragt man Szene-Insider, die evtl. Stress machen könnten.


    Die Rechtslage habe ich dir oben schon beschrieben. Ich bin allgemein gesagt ein Freund von "Was passiert denn, wenn ich XYZ dennoch tue"? Im falle der Videoüberwachung können zwei Sachen passieren. Der Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht mit einem Unterlassungsanspruch, also müsste eine Privatperson erst einmal zivilrechtlich vorgehen. Oder ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Also wäre die richtige Stelle hier der Datenschutzbeauftragte, bei der man sich eine Erlaubnis einholen könnte.


    Aber wie gesagt, in der Praxis hätte ich einfach überwacht.

  • Ich würde hier in jedem Fall vorher rechtliche Sicherheit einholen, gerade mit Blick auf die anstehenden Strafen kann das eine sehr weise Entscheidung sein.... Datenschutzbeauftragter oder FA für Datenschutz.

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