Hallo!
Wie bekannt, ist ja vor Einstellung des Mitarbeiters die sog. "Wächtermeldung" beim zuständigen Ordnungsamts des Firmensitzes vorzunehmen.
I. d. R. nimmt das Ordnungsamt dafür ja Geld. Bei meinen bisherigen Firmen war es so, dass die Gebühren vom AG getragen wurden, ebenso die Teilnahme an Schulungen.
Meine "neue" Firma zieht die Gebühren des Ordnungsamtes vom Lohn ab und das notwendige 3-monatliche Schießen mit der von der Firma gestellten Waffe und Munition ist auch "Privatvergnügen", da das außerhalb der Schichten stattfindet.
ISt das so zulässig? :idea: