Hallo,
na super.....
Neuer Bundesmantelrahmentarifvertrag ab 01.Oktober 2018 mit der GÖD ?!!
vom BDSW abgeschlossen :kotz:
Hallo,
na super.....
Neuer Bundesmantelrahmentarifvertrag ab 01.Oktober 2018 mit der GÖD ?!!
vom BDSW abgeschlossen :kotz:
Hab ich auch schon gehört. Ist der irgendwo abrufbar?
Hmm, ich weiss allerdings gar nicht, ob das so schlecht ist wenn man hört, dass Verdi die 12er Schichten ganz abschaffen wollte. Für weniger lohnt es sich doch kaum zur Arbeit zu fahren.
Jup, kann ich bestätigen.
Wir haben intern eine den MV zugeschickt bekommen.
Muss mal sehen, ob ich euch den zur Verfügung stellen kann :wink:
Hallo Spielverderber,
na dann denk mal darüber nach, welche Gewerkschaft in ihrem Bereich bereits die Sonntagszuschläge abschaffte.....
Ich habe gerade den neuen MRTV gesichtet und festgestellt, er ist nahezu deckungsgleich mit dem alten, es gibt lediglich ein paar wenige Änderungen, diese jedoch durchaus zu Gunsten der Arbeitnehmer, zumindest in den meisten Fällen.
Die Unterschiede im Einzelnen:
Kündigungsfristen: Innerhalb der Probezeit
- alt 4 Tage;
- neu 7 Tage
Befristung (sachgrundlos):
- Alt 2x verlängerbar, max. 30 Monate;
- neu 2x verlängerbar, max. 24 Monate
Bezahlte Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub):
Bei eigener Hochzeit oder die der Kinder/Stiefkinder
- alt 1 Tag
- neu 2 Tage
Geburt eines eigenen Kindes
- alt 1 Tag
- neu 2 Tage
Silberhochzeit/Goldene Hochzeit (eigene)
- alt 1 Tag
- neu 2 Tage
Umzug
- alt 1 Tag
- neu 2 Tage
Zudem fehlt noch die Absichtserklärung, durch Antrag beider Tarifparteien die Allgemeinverbindlichkeit des MRTV zu erreichen.
Ansonsten ist der MRTV GÖD ab 01.10.2018 mit dem alten MRTV verdi deckungsgleich.
Hallo guardian_bw,
und was sind die:
Zitatzumindest in den meisten Fällen.
nicht meisten ??
Naja, eine Kündigungsfrist von 7 Tagen innerhalb der Probezeit kann man im Einzelfall schon auch mal als Nachteil für den Arbeitnehmer sehen. Nämlich dann, wenn er selbst kündigen möchte, weil ihm die Tätigkeiten nicht zusagen oder aus anderen Gründen.
4 Tage können da besser sein, um möglichst schnell aus dem Beschäftigungsverhältnis zu kommen.
Das meinte ich damit.
Alles andere sehe ich eigentlich durchweg zugunsten des Arbeitnehmers. Und die aufgelisteten Punkte waren wirklich alle Abweichungen vom alten MRTV.
Das stimmt. Früher waren mal sogar mal nur 2 Tage. Da hat schon so mancher Arbeitgeber blöd aus der Wäsche geguckt, der nicht jeden Tag seine Post geöffnet hat.
Am 01.04.2020 habe ich bei einer Sicherheitsfirma in München angefangen zu arbeiten?
Wann darf ich frühestens Kündigen und wie lange muss ich dann noch arbeiten?
Hat jemand den Manteltarifvertrag?
Vielen Dank!!!
3.2. Während der ersten 2 Jahre des Beschäftigungsverhältnisses kann das
Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 21 Kalendertagen zum Schichtende
gekündigt werden. Die Bestimmungen zur Probezeit gemäß Ziffer 3.1.
bleiben hiervon unberührt. Während des dritten, vierten und fünften Jahres
des Beschäftigungsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist einen Monat
zum Monatsende. Ab dem sechsten Jahre des Beschäftigungsverhältnisses
gelten die Kündigungsfristen gemäß den länderspezifischen Tarifverträgen.
Also zum Monatsende, 4 Wochen, habe es gefunden...
Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.