rechtlicher Aufbau in Aufgabenstellung

  • Hallo community,


    Mich würde interessieren ob es (im Rahmen der Prüfung: FSS Teil 1) z.b. bei der gefährlichen körperverletzung (KV) in einer Aufgabenstellung ausreicht den Tatbestand der gefährlichen KV zu erläutern, Oder ob der Tatbestand nach Paragraph 223 auch greift. (Schädigung an Gesundheit)


    In diesem Bsp Also körperverletzung nach Paragraph 223 StGB in tateinheit mit der gefährlichen körperverletzung nach Paragraph 224 StGB.


    Oder nur der Paragraph 224 StGB?


    Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.


    Danke und beste Grüsse


    Sascha

  • Der Tatbestand des § 223 (KV) ist Teil des Tatbestands der gefährlichen KV (§224 StGB), das ergibt sich aus der Formulierung im 224: "Wer die Körperverletzung ...".


    Also müssen beide erläutert werden.
    Beispiel aus einer Aufgabenstellung: B erleidet durch einen Schlag mit einem Gummiknüppel eine Platzwunde.


    § 223 StGB - KV: Der Schlag mit dem Knüppel ist eine Schädigung der Gesundheit, da eine Platzwunde entstanden ist.


    § 224 StGB gefährliche KV: Die Körperverletzung wurde mit einem Gummiknüppel begangen, der Gummiknüppel ist eine Hiebwaffe nach dem Waffengesetz. Daher liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, da die Tat mit einer Waffe begangen wurde.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.