Hallo community,
Mich würde interessieren ob es (im Rahmen der Prüfung: FSS Teil 1) z.b. bei der gefährlichen körperverletzung (KV) in einer Aufgabenstellung ausreicht den Tatbestand der gefährlichen KV zu erläutern, Oder ob der Tatbestand nach Paragraph 223 auch greift. (Schädigung an Gesundheit)
In diesem Bsp Also körperverletzung nach Paragraph 223 StGB in tateinheit mit der gefährlichen körperverletzung nach Paragraph 224 StGB.
Oder nur der Paragraph 224 StGB?
Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.
Danke und beste Grüsse
Sascha