Dienstkleidung

  • Hallo community,


    Ist es rechtlich zulässig dass der Arbeitgeber im Vertrag festhält, dass der Arbeitnehmer für die Dienstkleidung monatlich zu zahlen hat? (Im konkreten Fall 3 euro/monat)


    Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass dies zulässig ist, möchte ich erfragen ob es diesbezüglich eine Rechtsgrundlage gibt.


    Betonen möchte ich das die Rede von ganz normaler Dienstkleidung ist, also nicht die PSA betrifft.


    Mit Dank im voraus und besten Grüßen


    Sascha

  • Hallo Sascha,


    nein, die Dienstkleidung gehört kostenlos gestellt vom AG.


    AG, die mit solchen "Tricks" arbeiten,sollte man ohnehin schnellstmöglich verlassen, denn das zeigt nur, das ihre Finanzielle Situation nicht die beste ist.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Was es nicht für Unkraut auf dem Markt gibt :todlachen:


    > Will der AG das Frau / Mann / Sonstiges während dem Dienst entsprechende Dienstkleidung trägt, muss er diese zur Verfügung stellen.
    Hierfür kann natürlich eine Kaution abgenommen werden, gute AG verzichten aber drauf :mrgreen:

  • Hallo Tom511,


    nein, das

    Zitat

    Hierfür kann natürlich eine Kaution abgenommen werden


    kann der AG nicht, weil es sich bei der "Uniform" im Wachgewerbe um eine Berufskleidung handelt, die man im Eigeninteressse des AG trägt und die der AG daher auch als Betriebsausgabe bei der Steuer geltend machen kann.



    Leider sind diese "Bereicherungsmethoden" selbst bei den großen der Branche anzutreffen :x

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von KampfKraut

    Und das "Anzeigen" nicht vergessen da es ja illegal ist so etwas zu machen. :mrgreen:


    Wegen was soll er ihn denn hier "anzeigen"? Das ist eine rein privat- bzw. arbeitsrechtliche Geschichte. Dienstkleidung ist im Sicherheitsgewerbe nur in ganz wenigen Fällen durch die Bewachungsverordnung vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist nicht einmal bußgeldbewehrt.

  • Hallo Nemere,


    also dazu:

    Zitat

    Wegen was soll er ihn denn hier "anzeigen"? Das ist eine rein privat- bzw. arbeitsrechtliche Geschichte


    fällt mir so spontan das Finanzamt ein :-)


    Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, das solche "Firmen" diese Angelegenheit nicht steuerlich korrekt behandeln :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Da kann man dann nur hoffen, das der Anzeigenerstatter auch Fakten zu seiner "Anzeige" beitragen kann, sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Ich stelle mir gerade vor, der betroffene Arbeitnehmer geht zum Finanzamt und erzählt dort: "Meine Firma zieht mir 3 Euro im Monat wegen der Dienstkleidung ab, prüft doch mal, ob die das auch ordentlich versteuern." Wenn die Firma das mitbekommt und der Anzeigeerstatter kann seine Behauptung nicht beweisen, sind wir sehr schnell im Bereich § 186 oder § 164 StGB. Das dass Arbeitsverhältnis des Anzeigeerstatters dann auch nicht von langer Dauer sein dürfte, steht wohl außer Frage.


    Ich frage mich immer bei solchen Diskussionen, warum sich die Leute überhaupt auf solche Arbeitsverträge einlassen. Es gibt doch momentan wirklich genug Personalbedarf im Sicherheitsgewerbe, um eine andere Firma zu finden. Lesen manche Arbeitnehmer eigentlich die Arbeitsverträge vor der Unterschrift nicht?

  • Hallo Nemere,



    nun, das liegt vielleicht daran,das die meisten nicht in einem Schlaraffenland wie BY oder BW wohnen :lol:


    Vor ein paar Tagen war doch im TV noch ein Bericht über die Arbeitssituation in D, da ging es zwar vorrangig um die EX-DDR, aber auch wir hier im Westen schneiden da nicht mehr gut ab.Einzig BY und BW waren da noch "Blühende" ähh ich meine grüne Bereiche auf der Deutschlandkarte.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Der Arbeitnehmer arrangiert sich mit den angebotenen Arbeitsmöglichkeiten oder
    2. Er geht dorthin, wo bessere Arbeitsmöglichkeiten herrschen.


    Die Arbeitsstelle wird nur höchst selten zum Arbeitnehmer kommen. Aber das weicht jetzt vom Thema ab.

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