Ausstiegskontrolle der BVG

  • Hallo Forum,


    mir ist letzte Woche etwas sehr Unangenehmes passiert. Ich war mit der Linie M5 auf dem Weg zur Arbeit und wurde an meiner Zielhaltestelle bei aussteigen kontrolliert. Ich war spät dran und deswegen bewegte ich mich im Allgemeinen zügiger als üblich. Während des Prozesses des Aussteigens wurde ich grob am Arm gepackt und mit zusätzlicher physischer Präsenz gestoppt. Und wenn ich sage grob, meine ich grob. Es hat wehgetan! Der große kräftige uniformierte Kontrolleur rief ,,Ausstiegskontrolle´´.
    Ich bin in Berlin geboren und aufgewachsen. Diese Art der Kontrolle habe ich aber noch nie erlebt. Es wurden alle Fahrgäste, die den Zug verließen, sprichwörtlich ummauert. Der gesamte Kontrollprozess hat ca. 5 Minuten gedauert. Ein Ausweis wollte man mir nicht zeigen. Die Uniform sei Ausweis genug, teilte man mir mit.


    Ich arbeite in Berlin als Deeskalationstrainer an Schulen. Glaubt mir, wenn ich sage, dass ich mich der Maßnahme gefügt habe.


    Frage an das Forum. Ist diese Art der Kontrolle legal? Ist das üblich so oder neue Taktik? Dieses Erlebnis belastet mich.


    Mit freundlichen Grüßen

  • moin typ
    Grundsätzlich haben nach § 11 BewachV auch diese Kontrolleure einen "Dienst"ausweis zu tragen, wenn sie

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
    • Kontrollgänge in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

    durchführen.
    Darüber hinaus sehe ich, nach Deiner Darstellung des Vorfalles, hier auch den Vorwurf der Körperverletzung gerechtfertigt.
    Ich nehme mal an, dass Du Dir keine Namen notiert hat, so dass ich Dir raten kann, Dich mit einer schriftllichen Beschwerde unter Nennung des Ortes und genauem Zeitpunktes an den Hausrechtsinhaber zu wenden.
    Wenn es sich bei den Kontrolleuren um externe Dienstleister im Auftrage der Bahnlinie handelt, solltest Du auch das Gewerbeamt über diesen Vorfall benachrichtigen.

  • Danke für die Antworten.
    Noch eine weitere Frage. Wie sieht es mit Freiheitsberaubung aus? Ich wurde immerhin ein paar Minuten daran gehindert, mein Weg fortzusetzen. :(

  • Die Bewachungsverordnung greift jedoch nur, wenn es sich um Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma handelte, und nicht um BVG-Personal.


    Hast Du auf eine Firmenaufschrift geachtet?


    Wurdest Du noch gehindert Deinem Weg fortzusetzen nachdem Du Dein Ticket gezeigt hast?

  • Ich habe heute mit der BVG telefoniert. Die Dame war sehr nett, hat mich aber um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Ging heute in die Post.


    Sobald ich eine Antwort habe, werde ich mich hier noch einmal bei euch melden!

  • Also keine Freiheitsberaubung wegen Hausrecht? Also jeder der Hausrecht hat, darf mich festhalten? Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Man darf mich also auch 10min festhalten, bevor man mich kontrolliert?8|

  • Es ist ja vermutlich "zumutbar", dass man ein paar Minuten warten muss, bis die Kontrolle stattgefunden hat. Ich vermute, dass es in irgendeiner Form in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.

    Aber einfach ohne Vorwarnung physische Macht anwenden kann unmöglich OK sein, da es unverhältnismäßig und komplett unnötig ist, weil man den Kunden erst mal ansprechen kann.

    Ich habe was Ähnliches in Hamburg erlebt - wobei es sich da um einen Mitarbeiter einer komplett fremden Security Firma. Seine Uniform zeigte keinerlei Zugehörigkeit zur Hamburger Hochbahn AG und er Zeigte erst widerwillig einen Dienstausweis, wo das HHAG Logo zu sehen war. Er hat sich jedoch "nur" in provozierender Weise in den Weg gestellt, aber ohne Körperkontakt. Aber auch nur wenige cm davon entfernt - und von den Folgen, die es haben könnte.

  • Also keine Freiheitsberaubung wegen Hausrecht? Also jeder der Hausrecht hat, darf mich festhalten? Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Man darf mich also auch 10min festhalten, bevor man mich kontrolliert?8|

    Wenn es hart auf hart kommt, glaube ich kaum, dass 10 Min. als "zumutbar" gilt.

  • Hab ich auch schon mehrfach erlebt, meist im Bereich Frankfurter Alle in nördlicher Richtung.

    Alle festzuhalten bis jeder einzelne kontrolliert wurde finde ich äußerst bedenklich. Ich zeige gern meine Umweltkarte und dann gehe ich weiter. Werde ich angepackt wird das ein spannender Tag.


    Meine Meinung dazu:

    Rechtsgrundlage für die Festhaltesituation liefert hier § 229 BGB.

    Privatrechtliche Anspruchsgrundlage ist hier die AGB der BVG.

    Das Kontrollpersonal hat das Recht Fahrgäste auf ein vorhandenes Ticket zu kontrollieren. Versagt ein Fahrgast die Kooperation oder hat kein Ticket dann kann man hier die vorläufige Festnahme durchaus begründen.

    Zum Zwecke der Personalienfeststellung, versteht sich.

  • Wie versprochen hier eine Statusmeldung. Die BVG hat sich bisher noch nicht zum Vorfall geäußert. Wenn ich anrufe, werde ich vertröstet. Auf schriftliche Anfragen gibt es keine Reaktion. Ich warte noch bis Ende der Woche. Ich will niemanden ärgern! Ich will eigentlich nur eine Stellungnahme, weil ich der Meinung bin, die Maßnahme war überzogen.

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