Unbefristeter Vertrag

  • Nach wie vielen Jahren bzw. Monaten des Beschäftigungsverhältnisses ist in der Sicherheitsbranche ein unbefristeter Vertrag zu erwarten?

  • Aber ein interessantes Thema Herr Fischer? ;-)



    Zitat

    Irrtum 2: Einen Mitarbeiter darf man maximal zwei Jahre befristet beschäftigen.

    In der Tat darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre lang befristet beschäftigen, wenn kein sachlicher Grund vorliegt – so ist es in Paragraf 14, Absatz 2 TzBfG geregelt. Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen von dieser Regel:

    • So ist im selben Absatz festgelegt, dass die Tarifpartner eine abweichende Höchstdauer für die Befristung festlegen können. Wie das Bundesarbeitsgericht 2012 entschied, kann dies auch ein längerer Zeitraum sein als zwei Jahre (Az.: 7 AZR 184/11).
    • Bei neu gegründeten Unternehmen ist der Gesetzgeber von vornherein etwas großzügiger: In den ersten vier Jahren nach der Gründung dürfen Mitarbeiter bis zu vier Jahre lang befristet beschäftigt werden (§ 14 Abs. 2a TzBfG).
    • Eine weitere Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, die mindestens 52 Jahre alt sind und vor der Anstellung mindestens vier Monate arbeitslos waren. Sie dürfen laut Paragraf 14, Absatz 3 TzBfG bis zu fünf Jahre befristet angestellt werden.
    • Den meisten Arbeitgebern dürfte bekannt sein, dass mit Sachgrund befristete Verträge länger laufen dürfen als zwei Jahre. Ein solcher Sachgrund kann beispielsweise eine Elternzeitvertretung sein, aber auch eine Krankheitsvertretung. Alle Sachgründe listet Paragraf 14, Absatz 1 TzBfG auf.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.