Verfolgter Täter verletzt sich bei der Flucht

  • Z. B. beim überqueren der Strasse wird vom Auto angefahren. Gibt es die Möglichkeit dass der Verfolger, bzw. der Sicherheitsmitarbeiter für schuldig erklärt werden kann?

  • Leider nicht, das war eine Bemerkung eines Sicherheitmitarbeiters, er hätte es in der Schule gelernt. Ich vermute dass die "Schuld" alleine durch die Verfolgung angenommen wird.

  • Wenn wir das mal ganz systematisch auseinanderfriemeln, dann:


    1. Tatbestand -> Frage: Ist die Verletzung des Flüchtenden dem Verfolgenden objektiv zurechenbar? Naja, sehr weit hergeholt. Angenommen wir finden einen Richter, der sowas tatsächlich annimmt, dann:


    2. Rechtswidrigkeit -> Frage: War die Verfolgung mit der nun erfolgten objektiv zurechenbaren Verletzung des Flüchtenden (siehe unser "Richter" oben) erlaubt? Ja, sonst können wir die Notwehr/Nothilfe/vrl. Festnahme etc. aus der Rechtsordnung streichen. Ja, ein Täter muss es ertragen, dass er nicht nur durch die Polizei, sondern durch Jedermann verfolgt und gestellt werden kann.


    3. Schuld -> entfällt, wenn die Tat schon nicht rechtswidrig, also erlaubt, ist. Schuldhaft ist eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt und dem Täter persönlich vorwerfbar ist.

  • Merkt aber der Verfolger vor dem Verfolgten dass der Verfolgte in eine Gefahr hineinläuft (Abwägung der Rechtsgüter) und unterbricht er die Verfolgung nicht...

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