Hallöchen,
im MTV steht unter §3 Lohnzuschläge Punkt 2:
Ein Zuschlag von 50 % für Arbeitsstunden, die an Freischichttagen geleistet werden. Der Freischichtzuschlag entfällt, wenn die Freischicht innerhalb der nächsten 6 Wochen nachgewährt wird.
Wir arbeiten hier 3 Schichten an 365 Tagen im Jahr. Natürlich kommt es auch mal vor, dass man 2 Tage arbeitet, dann einen Tag frei, dann 5 Tage arbeiten und 2 Tage frei, etc. Unsere Arbeitstage sind sehr "flexibel" gelegt.
Jeder von uns arbeitet ca. 176 Std im Monat und unser Dienstplan kommt immer in der 2. Hälfte des Vormonats. Soweit so gut.
Wenn ich jetzt an einem dienstfreien Tag doch mit 4 Tagen Vorlauf "einspringen" muss, müsste ich ja laut MTV 50 % Zuschlag bekommen. Allerdings haben wir ja, wie gesagt monatlich immer an unterschiedlichen Tagen frei. Der Vorgesetzte kann dann ja jeden beliebigen freien Tag innerhalb der nächsten 6 Wochen als nachgewährte Freischicht deklarieren. Also könnte man den Absatz im MTV rein theoretisch streichen.
Oder versteh ich da irgendwas falsch?