Hallo Alle zusammen, darf ein Kunde ins Wachbuch schauen und sich da Notizen oder Wachabläufe notieren? Gruß Herzchen
Einsicht ins Wachbuch?
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Handelt es sich direkt um den Auftraggeber bzw. um eine durch den Auftraggeber autorisierte Person?
Schau dir das mal an: Das Dienstbuch (Wachbuch) im Sicherheitsgewerbe! Was kennzeichnet ein gutes Dienstbuch?
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ich kann mur sagen, dass Einsicht ins DB durch den Auftraggeber bei uns nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorgesetzten stattfinden darf
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Hallo,
das kommt immer darauf an, wie die Regelungen im Bewachungsvertrag lauten oder ob es Zusatzvereinbarungen gibt.
Den normalerweise ist das Wachbuch eine interne Angelegenheit der Sicherheitsfirma und außer den örtlichen MA und den zur Kontrolle befugten Kräften (Inspektoren/Einsatzleiter der ä.) und dem Ordnungsamt darf da niemand reingugge.
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Bei uns darf jeder reinsehen, tut es aber nicht. Man schreibt was auf, der Auftraggeber stellt das Wachbuch, öffentlicher Dienst. sieht aber nicht rein.
Man muß irgenwelche Schmierzettel verwenden, die man den Mitarbeitern des öffentlichen Dienst in die Hand drückt.
Rückmeldungen keine, vielleicht angekommen, vielleicht nicht. Wir schreiben eigentlich nichts mehr, verschwendete Zeit.
Vollkommen sinnlos.
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Solange ihr es im Wachbuch dokumentiert habt...
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Hallo,
richtig, wichtig ist, das es dokumentiert wurde, was der Auftraggeber macht oder nicht macht ist sein persönliches Problem.
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Im Februar habe ich dem Chefhausmeister persönlich defekte Leuchten des Alarmtableaus gemeldet, bis heute sind noch mehr ausgefallen, pasiert ist nichts. Öffentlicher Dienst eben.
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