Rund ums Sicherheitskonzept

  • Hallo,

    ( vielleicht haben ja auch andere Fragen im Bereich Konzept ) :-)

    ich überarbeite gerade mein Konzept. Nun stellt sich mir die Frage bei potenziellen Gefahren:


    Ich habe Diebstahl, Sachbeschädigung und Einbruch genommen.


    Wenn man nun in das Stgb schaut sieht man aber das es in dem Sinne kein Einbruch gibt.


    Müsste man nun sagen das gehört in den Bereich potenziellen Gefahren nicht rein ?

    Oder sieht man das anders und ich sollte Hausfriedensbruch einsetzen ? Oder sind Gefahren was ich so meine nicht nur die Straftat an sich sondern halt eine Gefahr (ein Ereignis).

    Ich hoffe einer sieht bei meinen Wirren durch.

  • Ich habe Sachbeschädigung als Oberbegriff eingebunden und habe als Begründung:


    durch Vandalismus sowie durch Einbruch ( da ja durch einen Einbruch eine Sachbeschädigung entsteht.

    Den Hausfriedensbruch habe ich separat auch mit eingebunden.

  • Im StGB wird ein Einbruch indes begrifflich nicht als solcher bezeichnet. In Betracht kommen stattdessen die Tatbestände des besonders schweren Falles des Diebstahls (§ 243 Absatz 1 Nummer 1 StGB) sowie der des Wohnungseinbruchdiebstahls (§ 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB), bei denen ein Einbruch verübt wird.



    Gut da wäre man ja beim Diebstahl. Die Frage ist aber ob man es als Gefahr separat benenn kann. Also als Gefahrenquelle sozusagen?

  • Top :-)


    Ob der "Einbruch" dann als Gefahrenquelle benannt werden kann/sollte, hängt schlicht vom Objekt ab. Auf einem eingefriedeten Grundstück ohne Bebauung wird wohl eher der Hausfriedensbruch (Übersteigen eines Zaunes), ggfls. i. V. mit der Sachbeschädigung (Durchbruch des Zaunes) zum Zuge kommen.


    Dafür ist die Analyse da. Entsprechend wirst du deine Schutzmaßnahmen konfigurieren.

  • Guten Abend,


    In Bezug auf die Diskussion würde mich interessieren, welchen methodischen Unterschied es macht, ob ich die Begriffe des StGB oder des BSI-Grundschutzes oder meine eigenen nutze? Am Ende muss das Konzept doch eher klar zeigen, dass die Maßnahmen wirksam gegen die Bedrohungen wirken. ;-)

  • Da hast du vollkommen recht. Nur ...


    ... du kannst natürlich die Begriffe wählen wie du willst. Du kannst Diebstahl mit Sommer ersetzen, Unterschlagung mit Winter, du kannst die Begriffe auch ins Esperanto übersetzen. Der Prüfling wird halt einfach nur nicht bestehen, wenn der Prüfer ihn nicht versteht.


    Der Mandant des Rechtsanwaltes wird ins Gefängnis gehen, weil der Richter ihn nicht versteht und der Chirurg wird das falsche Bein amputieren, weil der Diagnosearzt seine eigenen Begriffe verwendet und links halt mit rechts ersetzt. Seine Diagnose war aber richtig.


    Das ist der Sinn einer vereinheitlichten Sprache. Die Nutzung macht den Unterschied zwischen Praktiker und Theoretiker, von Letzteren gibt es leider immer mehr.

  • So viel Polemik wegen des Hinweises, dass Begriffe die Methode nicht ändern? Die Beispiele sind an den Haaren herbeigezogen. Und der letzte Satz ist absolut unnötig.


    Beginnen wir unser Sicherheitskonzept doch einfach mit den Kapiteln „Begriffe und Definitionen“ und „Methodisches Vorgehen“, dann ist vorne schon klar, was hinten gemeint ist. So machen wir Theoretiker das und überraschender Weise funktioniert das.

  • "Polemik" ... zwischenzeitlich ein inflationär gebrauchter Begriff und die Beispiele sind damit selbstverständlich aus der Welt geschafft. Hör ich jeden Tag bei Politikern, wenn sie nicht mehr weiter wissen. Dabei belasse ich es.


    Klar kann ich mit "Begriffen und Definitionen" usw. beginnen. Nur ... ein Sicherheitskonzept ist keine wissenschaftliche Arbeit sondern orientiert sich an - teils formal - festgelegten Strukturen. Klar ist das sture Abarbeiten von Checklisten oftmals auch nicht zielführend, wenn ich mir über das Objekt sonst keine Gedanken mache. Weshalb aber sollte jemand ohne Not so beginnen und damit das SiKo unnötig aufblähen wenn es eine einheitliche und klare Sprache dafür gibt?


    Ich kenne keinen Arzt, der seine Diagnose mit "Begriffen und Definitionen" beginnt und auch keinen Rechtsanwalt, der seine Verteidigung oder Klageschrift so beginnt. Aber ich kenne natürlich nicht alle. :-)


    Ich gebe dir ja recht: Begriffe ändern die Methode nicht. Ich bin auch sicher, daß das bei euch Theoretikern funktioniert. Es dauert mit dem zusätzlichen Lesestoff halt nur länger. (Bei der Steilvorlage kann ich einfach nicht anders, sorry dafür)

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