Privatparty mit Chaospotenzial als Security

  • Hallo Sicherheits-Profis und Kollegen,


    Ich bin schon seit einigen Jahren nebenberuflich für einen Sicherheitsdienst tätig. Dort werde ich hauptsächlich im Objektschutz eingesetzt oder auch bei Einlasskontrollen etc.


    Meinen Schein §34 GewO habe ich vor längerer Zeit gemacht.


    Bald sollen wir auf einer sogenannten "Projekt X" Party eingesetzt werden und das macht mir Sorge.

    Diese Party wird von einer Privatperson ausgerichtet und es werden mindestens 650 Personen erwartet.

    Gegen Unkostenbeteiligung wird es ein All Inklusive Angebot für Getränke geben und die Veranstaltung findet auf einem mit Bauzaun abgesperrten Privatgelände bzw. Feld statt.

    Mir ist unklar, was wir dort überhaupt sollen, weil eine Projekt X Party ja im Widerspruch dazu steht professionelle Securitys zu engagieren und eine Eskalation&Chaos eigentlich das gewünschte Konzept-Ziel ist.

    Besorgt machen mich zwei Punkte:

    Die rechtliche Situation: Als Sicherheitsmitarbeiter habe ich doch eine Garantenstellung und eine Obhutspflicht?

    Wenn der Auftraggeber aber z. B. Minderjährigen Zugang zur Party und zu harten Alkohol erlaubt, wonach soll ich mich denn dann richten? Und wer ist "dran", wenn was (schlimmeres) passiert?

    Zum anderen habe ich Befürchtung in Richtung Selbstschutz: falls das ganze eskalieren sollte und es dort zu massieren Aggressionen uns gegenüber kommt, dann gibt es keine Rückzugs-Option bis die Polizei vor Ort wäre. Und als kleine leichte Person habe ich auch keine großartige Möglichkeit mich auf längere Sicht zu verteidigen, falls deeskalieren nichts bringt...

    Hattet einer von Euch sowas (ähnliches) schon mal?


    Danke und LG

    Jana


    P. S. : Ich bin am überlegen, meine Zusage zum Dienst für dieses Event zurückzuziehen. Als mein Chef mich gefragt hat, ob ich da arbeiten kann, war von Chaos-Flaterate-Saufen-Party nicht die Rede....

  • Hallo,


    wie sieht denn das Konzept deiner Firma dazu aus ?


    Mal ganz davon abgesehen, das Alkoholausschank an Minderjährige auch bei einer "vermeintlichen Privatfeier" so nicht zulässig ist.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Das Sicherheitskonzept der Firma, für die ich arbeite, für diese Veranstaltung kenne ich (noch) nicht.

    Erfahrungsgemäß wird das Konzept & die Dienstanweisung auch eher vage bleiben.


    Dass der Alkoholausschank an Minderjährige auch bei so einer "vermeintlichen Privatfeier" nicht zulässig ist, ist klar. Ich denke aber, dass das dem Privatveranstalter egal sein wird. Deswegen ja die Frage: Wie kann/darf/muß ich als Sicherheitsdienst-Mitarbeiter das Händeln?

    Und: bin ich rechtlich dafür verantwortlich/haftbar, falls was passieren sollte, wenn ich im Auftrag des Veranstalters "wegschaue" in punkto Jugendschutz?


    Echt: ich würde am liebsten absagen, aber mein Chef steht dann gerne gleich mit "Schadensersatz" für den entgangenen Auftrag vor einem, weil er keinen Ersatzmann/-frau hat...


  • NaJa, deine Garantenpflicht hängt ja erst mal von den Arbeitsanweisungen ab. Für was seit ihr also da?

    Gibt‘s noch nen engagierten Rettungsdienst?

    Wenn du da keine konkreten Angaben hast, absagen oder/und kündigen. Er kann dir schlecht mit Schadensersatz drohen wenn der Einsatz nicht ordentlich geplant ist.

    Und ich kenne ehrlich gesagt keinen Einsatz der gem. Vorschriften durchgeführt wird ;)

    Gruß Carsten

  • Wie sollte so etwas normal ablaufen:


    1.) Der Veranstalter plant seine Veranstaltung (und ist dementsprechend auch für die gesamte Sicherheit verantwortlich)


    2.) Zwischen Veranstalter und Sicherheitsunternehmen wird ein Vertrag geschlossen, in dem geregelt wird, welche Aufgaben der Sicherheitsdient hat und welche Verantwortungsbereiche auf den Sicherheitsdienst übertragen werden.


    3.) Das Sicherheitsunternehmen erstellt eine Dienstanweisung für die Mitarbeiter. Dort wird geregelt, welche Tätigkeiten die Mitarbeiter durchzuführen haben und wie in bestimmten Situationen zu handeln ist. Durch Arbeitsvertrag, Vertrag zwischen Veranstalter und Unternehmen und der Dienstanweisung können in bestimmten Bereichen Garantenpflichten für den Sicherheitsmitarbeiter entstehen. (kommt darauf an, was geregelt ist)


    4.) Veranstaltungen sind sehr dynamisch und bestimmte Aspekte sind schwer schriftlich zu regeln. Die grundlegenden Aufgaben sollten aber auf jedem Fall festgelegt sein (Nur Zugangskontrolle oder auch Sicherheit auf dem Platz? Brandschutz? Räumung? Kommunikation mit Rettungs- und Hilfsorganisationen? Zusätzliche Servicedienstleistungen? etc.)


    5.) Der Mitarbeiter bekommt eine Objekteinweisung und bekommt genau erklärt, was er zu tun hat, wo Gefahren lauern und wie er sich im Gefahrenfall zu verhalten hat.


    Sollte das Vorgehen des hier genannten Unternehmen stark hiervon Abweichen (Nach dem Motto: "Wir stellen 5 Mann und dann leben wir vor Ort mal in der Lage..." etc.) sollte man sich auf Dauer einen professionelleren Arbeitgeber suchen.


    Veranstaltungsschutz ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben überhaupt, da bei Fehlern hier eine große Zahl Menschenleben auf dem Spiel steht. (siehe Love Parade).


    Echt: ich würde am liebsten absagen, aber mein Chef steht dann gerne gleich mit "Schadensersatz" für den entgangenen Auftrag vor einem, weil er keinen Ersatzmann/-frau hat...

    Ich würde deinem Chef noch viel Erfolg im weiteren Leben wünschen und mir etwas anderes suchen. Wer seine Mitarbeiter so gering schätzt, der hat auch kein gutes Personal verdient.

    Bei Schadensersatzforderungen hilft die Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft.

  • Ich würde deinem Chef noch viel Erfolg im weiteren Leben wünschen und mir etwas anderes suchen. Wer seine Mitarbeiter so gering schätzt, der hat auch kein gutes Personal verdient.

    Bei Schadensersatzforderungen hilft die Rechtsschutzversicherung oder die Gewerkschaft.

    Vielen Dank für die Ausführung ... den letzten Absatz kann ich nur unterschreiben!!!

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Hab ich auch schon erlebt.

    Da heißt es "Stell dich hin und pass auf".

    Auf meine Frage hin, auf was ich denn aufpassen sollte, kam nur die Antwort: "Ich denke du bist Werkschutzfachkraft?"

    Auf solche "Chefs" kann man verzichten.:thumbdown:

  • Ja du hast recht ,in einer Qualifizierten Sicherheitsfirma,gehört zu jedem Einsatz eine Einweisung durch den Chef,Einsatzleiter etc. was ja auch nach der BG -Vorschrift vorgesen ist (Unfallverhütungsvorschrift) mit Unterschrift und koRrekte Einweisung vorgesehen ist.

    Denn der Mensch ist das wichtigste (VISITENKARTE ) im Unternhmen it ihm gibt es eine Kundenzufriedenheit oder auch nicht ?????

    8)

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