Frage zum Urlaub

  • Hallo,


    Ich habe da mal eine Frage bezüglich dem Urlaub (mein Ex AG hat mich Betriebesbedingt gekündigt).


    Laut dem Arbeitsvertrag stehen mir 32 Tage Urlaub zu bei einer 7 Tage Woche, nun habe Ich dort von 15.07.18 gearbeitet, gekündigt zum 05.06.19 ..


    Jetzt geht es natürlich um den Urlaub den Ich nicht nehmen konnte, im Arbeitsvertrag findet sich zusätzlich die Klausel dass bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der Urlaub gezwöftelt wird.


    Bedeutet dies für mich nun dass Ich auf 27 Tage Anspruch habe oder auf die vollen 32? Ich steige da nicht ganz durch, Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag .. etc.


    Gruß,

    Asbel

  • Hallo,



    Laut dem Arbeitsvertrag stehen mir 32 Tage Urlaub zu bei einer 7 Tage Woche, nun habe Ich dort von 15.07.18 gearbeitet, gekündigt zum 05.06.19 ..

    Der Urlaub gilt grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr, also vom Januar bis zum Dezember.


    Wenn man kein ganzes Jahr durcharbeitet, hat man grundsätzlich Anspruch auf anteiligen Urlaub.

    Es entsteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden voll gearbeiteten Monat (§ 5 Bundesurlaubsgesetz)


    Vom 15.07.18 - 31.12.18 sind es 5/12 also 13 Tage für das Jahr 2018.

    Vom 01.01.2019 - 05.06.2019 sind es 4/12 also =11 Tage für das Jahr 2019

    (Fehlertoleranz +/- 1 Tag durch Auf-/Abrunden ;))


    Der Urlaub fürs letzte Jahr könnte aber evtl. schon verfallen sein.

  • Vom 01.01.2019 - 05.06.2019 sind es 4/12 also =11 Tage für das Jahr 2019

    Nicht eher 5/12? Und damit 13,33 Tage für 2019 und 13,33 Tage für 2018, zusammen also 26,66 Tage und nach §5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet 27 Tage, was auch mit den 27 Tagen, die der Threadersteller scheinbar genannt bekommen hat übereinstimmen würde.


    Der Hinweis bezüglich des Verfalls des Urlaubs ist aber richtig und wichtig, wobei hier ggf. die Probezeit einen Grund für die Übertragung auf das nächste Kalenderjahr nach §7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG sein könnte.

  • OK .. jetzt habe Ich es glaube auch Verstanden.. dann muss Ich jetzt nur noch die Höhe klären..


    Dann hat mich mein Anwalt ganz schön in die Misere Geritten .. mein AG wollte mir nämlich den kompletten Urlaub Ausbezahlen, (32 Tage) .. mein Anwalt konnte aber nicht die ... halten und hat einen Vergleich vor Gericht geschlossen der deutlich unter dem Liegt.


    Hat mir aber vor der Verhandlung kein Ton darüber gesagt - auch nicht dass Er schon vorher mit der Gegenseite gesprochen hat und wusste dass die Firma keine 10 Mitarbeiter hat.. so dass man die Klage hätte zurück ziehen können..


    (Habe es sogar Schriftlich vom AG.. die Höhe des Urlaubs der Abgegolten werden sollte ..).

  • Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

    Jupp, und von Anfang des Jahres bis Anfang Juni sind es bei mir 5 Monate, keine vier. Es sei denn, mein Kalender geht falsch.

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