Hallo,
Ich habe da mal eine Frage bezüglich dem Urlaub (mein Ex AG hat mich Betriebesbedingt gekündigt).
Laut dem Arbeitsvertrag stehen mir 32 Tage Urlaub zu bei einer 7 Tage Woche, nun habe Ich dort von 15.07.18 gearbeitet, gekündigt zum 05.06.19 ..
Jetzt geht es natürlich um den Urlaub den Ich nicht nehmen konnte, im Arbeitsvertrag findet sich zusätzlich die Klausel dass bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der Urlaub gezwöftelt wird.
Bedeutet dies für mich nun dass Ich auf 27 Tage Anspruch habe oder auf die vollen 32? Ich steige da nicht ganz durch, Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag .. etc.
Gruß,
Asbel