Wiewiel kann ich verlangen als ladendetektiv selbstständig

  • lebe in Hamburg soll in Köln arbeiten als ladendetektiv bin seit 10 Jahren dabei,habe immer meine Fälle Chef hat gefragt was ich koste?

  • Guten Morgen,


    diese Frage zeigt, warum die Stundensätze, die in der Security-Branche gezahlt werden, teilweise fern der Lebensrealität sind. Die Frage, die Sie sich stellen sollten, ist zunächst, welches Einkommen will bzw. muss ich erzielen. Das ist abhängig von den jeweiligen Lebensumstände (private Krankgenversicherung, Rentenversicherung, Leasingrate/Finanzierung für ein KFZ, laufender Hauskredit, Kinder, Unterhaltszahlungen aus einer Scheidung, etc.).


    Im nächsten Schritt müssen Sie überlegen, wie viele Stunden Sie verkaufen können. Beachten Sie dabei, dass Sie Arbeitszeit für Vertrieb und Verwaltung aufbringen müssen. Sie können also bei einer 40-Stunden Woche vielleicht 80 % verrechnen (= 32 Stunden bzw. 6,4 Stunden bei 5 Arbeitstagen / 5,4 bei 6 Arbeitstagen). In die Berechnung Ihres Stundensatzes müssen Sie noch Urlaube und Krankheit (die bezahlt einem Selbstständigen niemand) einrechnen. Jetzt können Sie den Grund-Verrechnungssatz berechnen. Als Aufschlag müssen Sie noch die Gewerbesteuer aufschlagen.


    Nach dieser Rechnung haben Sie aber nur eingenommen, was Sie zum Leben wirklich brauchen. Sie müssen also einen höheren Stundensatz erwirtschaften, damit Sie Rücklagen bilden können. Sie müssen zudem betrachten, dass Sie im Falle einer Krankheit oder von Urlaub andere Ladendetektive beauftragen müssen, die im Idealfall weniger kosten als Sie. Andernfalls müssen Sie diese Kosten pauschal auf Ihren Stundensatz aufschlagen.


    In Ihrer "ausführlichen" Beschreibung verwundert mich das Wort "Chef". Als Selbstständiger sollten Sie keinen Chef haben, denn der sind ja Sie. Sollten Sie als Selbstständiger für nur einen Auftraggeber ("Chef") tätig sein, gelten besondere Regeln für die Sozialversicherung. Das ist wichtig, um den Stundensatz akkurat zu berechnen.


    Gründen Sie Ihr Gewerbe neu? Dann empfehle ich Ihnen die Gründungsberatung der zuständigen IHK. Dort werden entsprechende Fragen erörtert.


    Viel Erfolg in jedem Fall!

  • Hallo,


    ein typischer Fall von Scheinselbstständigkeit , die im Bereich Ladendetektive leider üblich ist.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • KrisensicherWerden

    Dem ist nichts hinzuzufügen. 80% verrechenbare Stunden finde ich etwas viel aber es kommt auch hier auf die Umstände an. Zusätzlich würde ich noch Zeit und Kosten für die jährliche Fortbildung in die Berechnung mit einführen. Top erklärt.

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