Abmahnung trotz gewichtiger Rechtfertigung

  • Guten Morgen aus Mainz,


    ich finde es toll, dass es dieses Forum noch gibt. Ich war ganz zu Beginn mal kurzzeitig Mitglied. Jetzt bin ich erneut dabei und benötige direkt eure Hilfe.


    Ich bin GSSK sowie LRA und arbeite im Werkschutz. Aufgrund meiner medizinischen Qualifikation bin ich in meiner Schicht auch als Betriebssanitäter unterwegs. Das ist im Arbeitsvertrag und in der Dienstanweisung fixiert. Letzte Woche hatte ich in der Nachtschicht (ich war alleine in der Pforte) einen medizinischen Notfall. Ein Mitarbeiter hatte sich tief in die Fingerbeere geschnitten. Ich sperrte den Eingang und ging mit dem Verletzten in den Sanitätsraum. Der Vorfall wurde selbstverständlich dokumentiert. In der Folgewoche (Frühschicht) gab mir mein zuständiger Meister eine Abmahnung in die Hand. Begründung. Ich hätte meinen Arbeitsplatz (Pforte) unberechtigterweise verlassen. Ein Hoher Tier vom Werk wollte wohl rein und ich war nicht da, um die Pforte zu öffnen. Mehr weiß ich nicht. Ich bin irgendwie sauer, weil ich schlichtweg nichts falsch gemacht habe! Was kann ich tun? Ich bin so sauer!!!!


    Viele Grüße

    Mirko


    edit. Betriebsrat hat gerade eine E-Mail von mir bekommen

  • Klassischer Fall von zu wenig Personal das aber alles machen soll.

    Du kannst, neben der Hilfe vom Betriebsrat, eigentlich nur eine Gegendarstellung schreiben,

    welche den Vorfall im Lichte von Arbeitsvertrag und Dienstanweisung darstellt.

    Gegen Dummheit und Geiz kommt man ansonsten nicht an.


    Gruß Carsten

  • Hallo,


    wenn du laut Dienstanweisung als Betriebssanitäter in der Schicht eingesetzt wirst, darfst du gar nicht alleine tätig sein.

    Denn Tätigkeiten als Sanitätskraft haben nun einmal Vorrang vor den normalen Aufgaben.

    Was wäre denn zum B. wenn es zu einem Unfall im Werk kommt und du die Pforte deswegen sofort verlassen musst ??

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich bin irgendwie sauer, weil ich schlichtweg nichts falsch gemacht habe! Was kann ich tun? Ich bin so sauer!!!

    Wenn du eine Abmahnung bekommst hast du das Recht eine Gegendarstellung zu schreiben. Diese muss dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte eingefügt werden.


    Im Falle einer Kündigungsschutzklage wird diese Aussage dann mit beachtet.


    Wahrscheinlich ist die Abmahnung aber sowieso ungültig, da nicht korrekt verfasst, wenn noch nicht einmal die genaue Pflichtverletzung und das gewünschte zuständige Verhalten beschrieben ist.

    Ich würde die Gegendarstellung schreiben und dann die Abmahnung aufs Klo hängen und vergessen. Auf welches Klo ist erstmal egal :P;)

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