Urlaubsvergütung und Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall nach Tarif

  • Hallo und Grüße aus Bayern,


    wie oben schon erwähnt geht es um das Thema der Urlaub und Lohnfortzahlungs Vergütung nach dem MTV des Sicherheitsgewerbe Bayern.


    Ich weiss was aktuell im MTV steht, allerdings würde ich gerne Eure Meinung dazu hören, ob ich das auch richtig aufgefasst habe.


    Es geht um folgenden Sachverhalt:

    Ich war zuletzt in einer Firma vom 01.11.18-14.07.19 beschäftigt.


    Mir geht es aber um die Berechnung der Urlaubstage und Lohnfortzahlung bei einer Beschäftigung unter einem Jahr.


    Laut dem MTV lese ich heraus das dies aus dem Bruttlohn der letzten Monate berechnet wird, in dem man diese addiert und die Arbeitstage als Divisor nimmt bis zum 1. Urlaubstag oder Krankheitsfall.

    Ausgeschlossen sind die Urlaubstage und Krankheitstage.


    Jetzt wäre die Frage darin, wird hier die tatsächlichen Arbeitstage zusammen addiert genommen und durch die zusammen addierten Bruttolöhne der letzten Monate?

    Oder werden die Arbeitstage anderweitig berechnet? Mit der Berechnung 1/364?


    Ich habe dazu so viele verschiedene Aussagen gehört und wollte daher gehend dies mal hier ansprechen. Trauriger Weise wissen manche nicht einmal was dazu im MTV steht.


    Gruss Julchen

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