Hallo Forum,
mich würde interessieren ob ich als quereinsteiger, ohne Berufsausbildung zur Fachkarft für Schutz- und Sicherheit, die möglichkeit habe zur Meisterprüfung zugelassen zu werden.
Nehmen wir an man hat eine Abgeschlossene Berufsausbildung die nichts mit der Sicherheitsbranche zu tun hat.
Man macht dann die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung und arbeitet zwei Jahre im Sicherheitsdienst und legt dann die Prüfung zur GSSK ab.
Reicht die erfolgreich abgelegte Prüfung zur GSSK dann als zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung bei der IHK aus?
LG