Meister für Schutz- und Sicherheit als Quereinsteiger?

  • Hallo Forum,


    mich würde interessieren ob ich als quereinsteiger, ohne Berufsausbildung zur Fachkarft für Schutz- und Sicherheit, die möglichkeit habe zur Meisterprüfung zugelassen zu werden.


    Nehmen wir an man hat eine Abgeschlossene Berufsausbildung die nichts mit der Sicherheitsbranche zu tun hat.

    Man macht dann die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung und arbeitet zwei Jahre im Sicherheitsdienst und legt dann die Prüfung zur GSSK ab.


    Reicht die erfolgreich abgelegte Prüfung zur GSSK dann als zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung bei der IHK aus?


    LG

  • Die Zulassung zur Prüfung zum MSS ist in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit geregelt.

    Dort steht unter § 3 Zulassungsvoraussetzungen:

    Was bedeutet, du hättest die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

  • Heisst, du bräuchtest die GSSK gar nicht machen.

    Richtig.


    Ich empfehle aber eine Weiterbildung in Schritten. Man sollte auf jeder Qualifikationsstufe Erfahrung sammeln, bis man den nächsten Schritt geht.

    So kann man vermeiden, dass man dann als MSS "nur" auf GSSK-Stellen versauert, weil evtl. Berufserfahrung für Führungspositionen fehlt etc.

    Dann heißt es am Ende "der Meister bringt nichts".


    Unternehmen suchen Personen, nicht Qualifikationen, auch wenn der Eindruck oft ein anderer ist.

    Ob man eine gute Stelle bekommt hängt zuerst davon ab, ob der Unternehmer der Meinung ist, dass man die dort gestellten Aufgaben erfüllen kann. Dafür kann eine Qualifikation ein Indiz sein, muss aber nicht. Nur durch ein Stück Papier erhält man keine Stelle, wenn der Lebenslauf nicht stimmt.


    Da ich aber über den Lebenslauf von Johannes123 nichts weiß, kann ich auch nicht einschätzen, ob eine Weiterbildung zum MSS sinnvoll wäre, oder ob nicht eher die GSSK zuerst Sinn ergeben würde.

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