Arbeitsbereitschaft

  • Hallo Kollegen,


    ich habe mal eine Frage zum Verständnis.

    Wenn ich in 12h Schichten arbeite, wie hoch soll der erhebliche Umfang an Arbeitsbereitschaft sein?

    Gibt es dazu eine konkrete Aussage? Oder ist mit dem Gesetzt gemeint, dass ich bei 12h Schichten,

    8h arbeiten kann und was darüber ist, als Arbeitsbereitschaft zählt, also 4h.

    Vielen Dank!


    § 6 Arbeitszeit

    1.1 Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll 8 Stunden nicht überschreiten.........

    Darüber kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden verlängert werden,wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.

  • Hallo,


    doch die ist genau geregelt worden zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Bundesverband des Wachgewerbes.

    Nämlich auf 50 Prozent der Arbeitszeit.

    Somit entspricht eine 12 Stunden Schicht 6 "normalen" Arbeitsstunden.


    Das es sich dabei mehr um Theorie als Relaität handelt, ist eine andere Sache ist aber wie sovieles im Leben eine Münze mit zwei Seiten.


    Weil es nun leider einmal viele Objkete gibt, die nicht durchgängig mit Security-Personal besetzt sind, sondern wo sich auch noch Mitarbeiter des Kunden da tätig sind.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • wende dich vertrauensvoll an deine Gewerkschaft,da bekommst du es.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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