Notwehr

  • Guten Morgen Wachmänner


    Notwehr ist einen Rechtswidrigen Gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
    So kennt es wohl jeder.


    Schön und Gut, jetzt hab ich aber in einem Buch gelesen, das der Angriff nicht nur auf seine Eigene oder Fremde Person sich beziehen muß, sondern
    Notwehrparagraph schützt auch sein Eigentum seine Ehre ?


    Wie soll ich das verstehen ? Darf Murat jetzt alle Plätten die ihn Falsch ansehen ? Darf man jeden plätten der sich an sein Eigentum vergreift ?

  • Entschuldige bitte, kommt nicht wieder vor. Will keinen Wachmann beleidigen. Wenn es dich beruhigt und du darauf bestehst, werde ich in Zukunft eine Rechtschreibe und Grammatik Prüfung vornehmen.


  • Notwehr ist gegen jeden rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut erlaubt, soweit erforderlich, jawohl. Die Notwehrhandlung muss natürlich geeignet sein, den Angriff abzuwehren und es darf kein grobes Missverhältnis zwischen dem Angriff und der Abwehrhandlung bestehen.
    Was gerne mal nicht verstanden werden will, ist dass Notwehr nicht immer mit "plätten" zu tun haben muss, und dass es darum gehen muss, einen Angriff abzuwehren und nicht dem Gericht mit einer eigenmächtigen blutflussfördernden Massnahme vorzugreifen.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Ist schon klar und nichts neues.
    Was ist mit Ehre und Eigentum ? (Beispiel?)

  • Wie schon oben geschrieben, muss die Verhältnismässigkeit gewahrt werden, aber einer Verbotenen Eigenmacht kann man sich mit Gewalt erwehren.
    Das mit der Ehre ist kritischer und darf nicht zu einer KV werden

  • Auch nichts neues.
    Kommen wir nochmal zum Punkt.


    1- Ehre
    Wann fällt diese unter den Notwehrparagrafen


    2-Eigentum
    Was und wann hat dies mit Notwehr zu tun ?


    Bitte für beide Fälle ein Beispiel.

  • 1.) jemand beleidigt Dich öffentlich, sodass Du dich in Deiner Ehre gekränkt fühlst und unterlässt diese Beleidigung nicht, so kannst Du im Rahmen der Notwehr ein geeignetes Mittel anwenden , um diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.


    2.)


    Jemand möchte Dein Haus mit Farbbeutel bewerfen und Du greifst ein, mit geeigneten Mitteln.......


    Gruß Sindarell

    Wer nicht handelt, handelt nicht Richtig - Denken ist nicht handeln.................

  • so, wenn wir hier über irgendwas diskutieren, nachfolgend die rechtliche grundlage:


    BGB § 227, Absatz 1+2Notwehr:
    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    BGB § 228 Notstand:
    Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.


    BGB § 904 Notstand
    Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm
    entstehenden Schadens verlangen.



    ...


    Also was lernen wir:
    1. Es gibt immer um "erforderlich" .. Soll heißen: die Reaktion muss angemessen sein. Beispiel: Sehe ich wie ein führerloses Auto auf eine Gruppe Kinder zurollt, kann ich Mittel ergreifen um es zu stoppen. Ich darf das Auto allerdings nicht in seine Einzelteile zerkloppen.


    2. Es gibt nur um die Abwendung von Gefahr - nicht um die Verletzung von "Ehre" oder sonstiger emotionaler Beweggründe.
    Beispiel: Das zurollende Auto auf die Gruppe Kinder stellt eine eindeutige Gefahr für die Kinder da - hier greift der Notstand. Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau eines Türken ist vielleicht moralisch verwerflich und mag auch die Ehre verletzen - Notstand ist hier aber nicht gegeben.


    3. Der Notwehr-Paragraph greift eindeutig bei rechtswidrigen Handlungen. Auch hier der Hinweis - die Verletzung der Ehre ist nicht zwangsläufig rechtswidrig. Was rechtswidrig ist, regeln die Gesetzbücher!
    Beispiel: Zwei sich ernsthaft schlagende Gäste handeln Rechtswidrig, da eine offensichtliche Körperverletzung vorliegt. Also kann ich Mittel ergreifen diese Straftat zu unterbinden - z.B. Trennen der Streitenden, Rauswurf einer der Kontrahenten etc. Nicht gestattet ist mir die vorsätzliche körperliche Verletzung einer der "Streithähne" außer sie wird erforderlich zur Unterbindung der Straftat. (Hört er z.B. nicht auf, den am Boden liegenden Kontrahenten zu treten, darf ich ihn außer Gefecht setzen ...)

  • Dumme Frage, noch dummere Antworten.


    Zitat

    BGB § 227


    Der BGB § 227 kann nur Rechtfertigung für Angriffsabwendung gegen Taten aus dem BGB sein. Körperverletzungen, Beleidigung oder Ehrkränkungen sind Straftaten, folglich gilt der § 32 StGB.


    Zitat

    Es gibt immer um "erforderlich" .. Soll heißen: die Reaktion muss angemessen sein.


    Erforderlich ist erforderlich und nicht angemessen. Wenn mich jemand mit dem Messer bedroht und ich schieße auf ihn ist das zur Angriffsabwehr erforderlich, aber nicht unbedingt angemessen. Ständige Rechtsprechung seit 50 Jahren.


    Zitat

    muss die Verhältnismässigkeit gewahrt werden


    Notwehr hat nichts, aber auch rein gar nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Recht muss Unrecht nicht weichen.


    Man muss einen 10-jährigen Kirschendieb nicht mit der Schrotflinte aus dem Baum schießen. Das ist nicht erforderlich. Das kann man auch anders lösen. Aber wenn es keine andere Lösung als eine ultima ratio gibt, dann darf diese im Rahmen der Notwehr genutzt werden. Jäger sitz auf Hochsitz, unten wackelt ein Jagdgegner an der Leiter, Jäger sagt: "Hör auf!", Jagdgegner wackelt weiter, Jäger schießt, Jagdgegner Oberschenkeldurchschuß, Jäger Freispruch. Weil Notwehr. LG Traunstein, 6Ns 20Js 11877/83


    Zitat

    1- Ehre
    Wann fällt diese unter den Notwehrparagrafen


    Immer. Ehre ist ein Rechtsgut, wie Eigentum, Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung.


    Zitat

    2-Eigentum
    Was und wann hat dies mit Notwehr zu tun ?


    Eigentum ist ein Rechtsgut, s.o.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • wenigstens hab ich die richtigen gesetze zitiert.
    :-)


    (bleibt ein streitpunkt: das bgb regelt das handeln zwischen menschen - kaufvertrag etc. wenn ich also die gesetze des bgb ranziehe zur anwendung von notwehr und notstand ist es nicht ganz sooo falsch, auch wenn du mit der anwendung des §32 stgb strafrechtlich natürlich korrekt bist)

  • Man was ein Geziehe und Gezerre von Paras hin und Gesetzen her. Knüppel raus Fresse klopfen, nachtreten ..fertig.Anwalt anrufen nicht vergessen. :shock:


  • Was wäre den ein geeignetes Mittel wenn ich mich in meiner Ehre gekränkt fühle ?


    Zitat von Schattenmann

    wenigstens hab ich die richtigen gesetze zitiert.
    :-)


    Das machen die meisten Wachmänner, Ahnung haben die trotzdem keine...


    Eugene Vidoq


    Kannst du mir den Kompletten Text rausfinden von deinen Gerichtsurteil gegen den Jäger ? Im Internet steht nichts...

  • Zitat


    Kannst du mir den Kompletten Text rausfinden von deinen Gerichtsurteil gegen den Jäger ? Im Internet steht nichts...


    Habe nur eine Printversion mit Kommentaren von M. G. v. Pückler. Guckst du hier, ähnliche Situation, gleiche Schlußfolgerung.


    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/04/2-82-04.php

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Lieber Generaldirektor,


    wenn einer unserer lieben Mitbürger osmanischer Herkunft zu Dir sagt: "He ascheloch, ich figge deine mudder unn schwesder", dann erwartet der Gesetzgeber von Dir die deeskalierende Antwort:" He Schwager und Stiefpapa, dann muss ich Dir aber vorher einen Gummi schenken, denn meine Meschpoke hat nen Tripper. Ich möchte doch nicht, dass Du denkst, ich möchte Dich in die Falle tappen lassen, dass Du durch deinen Wunsch der horizontalen Völkerverständigung Rechnung zu tragen, versehentlich das osmanische Volk durch die Weitergabe von böhsen Bakterien zur ersten Stufe der Eigenvernichtung führst".


    Andersrum: Du sagst gleichen Satz zu unserem osmanischen Freund. Er wird sich mittels seines Brotmessers Deinen Apendix ansehen. Der Richter wird das Verfahren einstellen und Dein Verständnis erwarten, dass es nicht in Deinem Sinne ( und dem Sinne des deutschen Volkes ) sein kann, dass dieser Lizenzgermane durch sein verständliches und Osmanen eigene Heissblütigkeit, die er in den letzten 20 Jahren in Deutschland nicht abbauen konnte, die Zukunft für einen Arbeitsplatz verbaut werde.


    Du kannst diesem Schadnager aber auch ( ohne Zeugen ) sagen, dass Du ihm mit Klapperschalngenschroth die Eier wegschiesst und ihm ein langes Leben neben seiner sexuell unbefriedigten Frau gönnst. Auch wird ihm dann sein Märthyrerdasein bei Allah in Verbindung mit den 70 Jungfrauen zur endlosen Langeweile gedeihen.


    Sag ihm auch, dass Du wegen Krebs sowieso nicht mehr lange zu leben hast und Lebenslänglich für Dich 3 Jahre sei. Dann kommt Mustafa ins Grübeln.


    Glaube mir ich habe lange Jahre teils mit, teils gegen Türken gearbeitet, ich habe mir Respekt verschafft. Wenn Du dazu noch ein bisserl türkisch lernst, fühlen sich unsere lieben Freunde wie naggisch ausgezogen. :lol:


    MfG


    Amigo ( Costa Blanca )

  • Hallo Kollege,


    es ist immer die Frage des Respekts, die Sprache seiner Freunde zu verstehen und eine Frage der Cleverness die Sprache seiner Feinde zu verstehen.


    König von Siam


    Es ist beachtenswert, dass Du mit Deinem Titel Dich als Lernverweigerer hinstellst.


    Iyi günler effendi ( ich grüsse Dich, ehrenwerter Herr ) könnte doch ein kleiner Anfang sein.


    Und nochwas zum Nachdenken:
    Als ein Kollege, den ich während seiner Krankheit ( Krebs ) als Personenschützer in einer türkischen Bank vertrat, verstarb, waren die drei höchsten Direktoren dieser Europäischen Zentralstelle an seinem Sarg ( katholische Kirche ) und verneigten sich.


    Der Kollege war übrigens ein ehemaliger SEK Mann und was mich besonders traurig stimmte, kein einziger Polizist ( nur 4 Wachleute unseres Dienstes ) waren anwesend.


    Einerseits hat mich dieses Verhalten zu hohem Respekt veranlasst. Ich war dann drei Jahre lang deren Sicherheitsmann. Andererseits, die osmanischen Schadnager hatten dadurch noch größeren Respekt vor mir.


    Abschliessend. Der technische Direktor dieser Bank, ein Deutscher, hat ein Haus in dem Ort an der Costa Blanca, wo ich niedergelassen bin. Merxt wos.


    Mit kollegialem Gruß


    amigo

  • Zitat von Amigo

    Es ist beachtenswert, dass Du mit Deinem Titel Dich als Lernverweigerer hinstellst.


    Irgendwann muß ja Schluß sein ! Genug ist genug !

  • Hier Klaus, Arbeit für dich...


    Was wäre den ein geeignetes Mittel wenn ich mich in meiner Ehre gekränkt fühle ? :lol:

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