WOCHENENDANSPRUCH ? MOBBING ?

  • HALLO ZUSAMMEN !
    ICH ARBEITE SEIT CA. 4 JAHREN IM OBJEKTSCHUTZ IN EINEM FESTEM OBJEKT - IN DIESEN 4 JAHREN HABE ICH FAST OHNE AUSNAHME JEDES WOCHENENDE GEARBEITET ALSO FAST IMMER 48 SONNTAGSSTUNDEN IM MONAT GEHABT (UND ICH FINDE DIE BRAUCHT MAN AUCH DA MAN SONST VON DIESEN DUMPINGLÖHNEN NICHT LEBEN KANN!)


    NUN MUSSTE ICH IM OKTOBER 2 WOCHEN INS KRANKENHAUS UND WURDE OPERIERT - DANACH WAR ICH DANN NOCH § WOCHEN KRANKGESCHRIEBEN WAS MEINE ARBEITGEBER ÜBERHAUPT NICHT GEFIEL UND WAS DAMIT ENDETE DAS ICH FÜR DIE 3 WOCHEN KEINE LOHNFORTZAHLUNG ERHIELT !
    MUSSTE ALSO FOLGLICH MEIN GEHALT EINKLAGEN WAS MIR AUCH GELANG !


    NAJA DAS ENDE VOM LIED IST JETZT DAS MEIN AG STINKESAUER IST UND MIR ALS BESTRAFUNG FÜR DEN MONAT DEZEMBER ALLE WOCHENENDIESTE WEGGENOMMEN HAT WAS NATÜRLICH EIN ERHEBLICHES FINAZIELLES MINUS BEDEUTET ! AUF MEINE FRAGE WAS DAS DENN SOLL KAM NUR DAS MACHEN WIR JETZT IMMER SO WIR KRIEGEN DICH HIER SCHON RAUS JETZT !


    DESWEITEREN HABE ICH JETZT AUCH NUR NOCH 192 STUNDEN IM DEZEMBER DA IN DER WOCHE NUR 8STUNDEN DIENST IN DEM OBJEKT SIND UND AM WOCHENENDE HALT 12 !
    DESWEITEREN KLINGELT JETZT STÄNDIG ZUHAUSE UND IM OBJEKT DAS TELEFON UND ES WIRD DANN NICHTS GESAGT ODER AUFGELEGT !!!


    WAS MEINT IHR ??? IST DAS SCHON MOBBING ??? WAS SOLL ICH TUN ???


    DANKE IM VORAUS
    DANIEL

  • jo, der will dich eindeutig loswerden. Das Geschehen kann man sicher als Mobbing bezeichnen. Auf die Wochenden hast du, soweit ich weiß, keinen Anspruch (auf eine gewisse Zahl an freien Wochenden dagegen schon) und bei den Arbeitsstunden kommt es auf Deinen Vertrag an. Wenn dir dort z. B. 173 Stunden zugesagt werden, hast du auch nur auf 173 Stunden Anspruch. Du solltest dir wirklich einen neuen Arbeitgeber suchen. Ich denke, dass wird eher noch schlimmer als besser werden.

    Felix qui potuit rerum cognoscere causas!
    (Glücklich, wer die Ursache der Dinge zu erkennen vermag)

  • Hallo damian121177,


    dein Anwalt ist der richtige Ansprechpartner für sowas........
    Nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit gibt es so etwas wie "Besitzstandswahrung".......
    lass dir alles weitere mal von deinem Anwalt erklären.....



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Moin,
    ich würde Dir dringend raten zum einen, wie schon gesagt, einen Anwalt aufzusuchen und vor allem, alle (!) Vorfälle möglichst genau zu notieren und zu dokumentieren. Es ist vor Gericht einfach so, dass genaue Angaben die Verwertbarkeit einer Aussage drastisch erhöhen, während Beteuerungen wie "das war andauernd so" oder "ständig passierte dies oder jenes" einfach wenig griffig für die Richter/Beisitzer sind.
    Also Kalender schnappen und minutiös jeden Vorfall eintragen (natürlich möglichst unauffällig). Desweiteren könnte es IMHO hilfreich sein, bei der Telekom/oder Deinem Telefon-Provider eine Fangschaltung zu beantragen, um gegebenenfalls Telefonterror belegen zu können. Das könnte IMHO eine Menge Schmerzensgeld wert sein.


    Just my two cents.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • HALLO NOCHMAL ! IN MEINEM VERTRAG STEHT NUR ES GELTEN DIE GESETZLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES MTV FÜR NRW FÜR DEN SEPERATWACHDIENST - VON STUNDEN STEHT DA LEIDER NICHTS ! UND IM MTV STEHT NUR NE HÖCHSTZAHL UND NE MINDESTZAHL KANN ICH LEIDER NICHT ENTDECKEN.


    KANN ICH ES WOHL BRINGEN MICH JETZT VOM PSYCHOLOGEN KRANKSCHREIBEN ZU LASSEN ODER KANN ICH DAS NICHT BRINGEN ?

  • Ich kenne zwar nicht den Manteltarifvertrag von NRW im Detail, aber eigentlich hast Du dann eine Arbeitszeit von 276 Stunden im Monat. Sofern in Deinem Vertrag nichts von Teilzeit steht, was ja wohl nicht der Fall ist. Somit muss Dich Dein AG auch für 276 Stunden beschäftigen. Ob Du Sie gearbeitet hast oder nicht, ist das Problem des AG.


    Also, Anwalt einschalten, Arbeitsvertrag überprüfen lassen, ALLE zurückliegenden Monate überprüfen und die Differenz zu 276 Stunden einklagen. Ggf. eine ordentliche Abfindung rausholen und einen neuen AG suchen!


    Viel Glück, berichte mal was rausgekommen ist!!!!


    Gruß
    trainer

  • Hallo,



    ich würde schnellstens in die Gewerkschaft eintreten, damit hast du in Zukunft eine anwaltliche Vertretung durch die Gewerkschaft.
    Wenn du dir einen freien Anwalt nimmst, verlangt der erstmal Kohle von Dir.
    Der Beitrag kostet 1% vom Bruttolohn, also bei Dir dann 18 bis 20 Euro im Monat.


    Ansonsten natürlich wenn möglich einen neuen besseren Arbeitgeber suchen.
    Aber gefallenlassen würde ich mir vom jetzigen Arbeitgeber nicht alles.
    Korrekt seine Arbeit machen, das ist das Wichtigste.
    Keine Angriffspunkte bieten und wenn Du einen neuen Arbeitgeber hast, kannst du ja ohne
    Probleme fehlende Stunden usw. beim Arbeitsgericht einklagen. Aufpassen, daß keine Fristen versäumt werden. Kannnst du im Tarifvertrag alles nachlesen.


    Man darf solche Arbeitgeber nicht einfach gewähren lassen, sondern muß ihnen so viel wie
    möglich "unproduktive" Stunden auf dem Arbeitsgericht zukommen lassen, damit andere
    Kollegen davon profitieren.

  • HI NOCHMAL !!!


    HAB HEUTE POST BEKOMMEN !!! HIER DER GENAUE WORTLAUT :





    KÜNDIGUNG



    SEHR GEEHRTER HERR XXX


    DAS MIT IHNEN BESTEHENDE ARBEITSVERHÄLTNIS KÜNDIGEN WIR FRISTGERECHT ZUM 31. DEZEMBER 2006.
    WIR BEDANKEN UNS FÜR IHRE MITARBEIT UND WÜNSCHEN IHNEN FÜR DIE ZUKUNFT ALLES GUTE.



    MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN


    XXX

  • da hilft jetzt wirklich nur noch der anwalt.......
    sorry klingt hart aber ist so, scheint meines Erachtens sogar in der Kündigungsfrist zu sein, bin aber kein anwalt!


    deswegen viel glück weiterhin :?


    gruß schottersherrif

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • Da schliesse ich mich den Vorrednern an, da hilft nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht und der Gang vors Gericht. Sollte sich die Ursache für die Kündigung in der Krankheit finden lassen kann man wohl wenigstens noch eine Abfindung "rausholen".


    Sorry und viel Glück!!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat

    scheint meines Erachtens sogar in der Kündigungsfrist zu sein


    Das bekommt nun wirklich der letzte Personalabteilungsdödel hin.


    Die Klage muss binnen 3 Wochenfrist beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wäre die Kündigung betrieblich begründet, werden 2 Monatslöhne (0,5 pro Beschäftigungsjahr) als Abfindung fällig. Da aber keine Begründung im Kündigungsschreiben angegeben ist, wird der Arbeitsrichter danach fragen. Als weitere Begründungen kämen nur in der Person liegende (kann den Dienst nicht mehr aus körperlichen Gründen ausführen) oder im Verhalten (Diebstahl, Unpünktlichkeit,...) liegende Gründe in Frage. Beide Gründe sind in der Regel für den Arbeitgeber nicht belegbar (Das glauben die zwar immer, aber glauben sollte man in der Kirche). Somit kommt für den Arbeitnehmer zusätzlich das Annahmerisiko hinzu, d.h. wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung rechtswidrig war muss der Lohn für die Zeit zwischen dem 31.12. und der Gerichtsverhandlung nachgezahlt werden.


    Fazit: Kündigung am 30.11. Zugang, Eingang Klage bei Gericht am 19.12. frühester Gütetermin Mitte Januar, Hauptverhandlung Ende Februar. Abfindung ca. 4 x Durchschnittslohn der letzten 3 Monate. Solltest du einen neuen Job haben, zieht der Annahmeverzug nicht, solltest du ALG empfangen wird die Abfindung beim ALG nicht angerechnet; steuerpflichtig ist sie aber auf jeden Fall.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • hallo allerseits,



    ich hoffe, das mit der Abfindung läuft so.
    Es ist allerdings ein Irrglaube, daß mit jeder Kündigung sofort eine Abfindung fällig wird, wenn Klage vor dem Arbeitsgericht
    eingereicht wird.
    Wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung und die soziale Auswahl begründen kann, ist es nicht sicher, eine
    Abfindung zu bekommen.


    Hier ist nicht mal ersichtlich ob es sich um eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung handelt.
    Also wie die Kollegen schon unisono sagten. Rechtzeitige Klage beim Arbeitsgericht. Der Versuch ist es wert, man kann
    ja auch ohne Anwalt zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes gehen. Der Rechtspfleger nimmt dann die Klage auf.
    Kostenlos.



    Gruß an alle und ruhige Schicht


    hmoerser

  • ja und der gang zu rechtsanwalt bleibt dir nicht erspart. und wenn mich nicht alles täuscht steht dir bei einer betriebsbedingten kündigung auf jedenfall eine abfindung zu. aber das kläre mal besser mit dem anwalt. der gang lohnt auf jeden fall. würde nicht mal auf ne wiedereinstellung klagen. weil dann machste eh nur noch den affen in der firma. aber andere firma suchen und klagen.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Zitat

    Es ist allerdings ein Irrglaube, daß mit jeder Kündigung sofort eine Abfindung fällig wird, wenn Klage vor dem Arbeitsgericht
    eingereicht wird.


    Umgekehrt ist es dann auch kein Irrglaube mehr. Wird eine betriebsbedingte! Kündigung ausgesprochen und wird keine! Klage vor dem Arbeitsgericht
    eingereicht, wird nach §1a KSchG eine Abfindung in Höhe von 50% des Durchschnittslohnes für jedes Beschäftigungsjahr fällig.


    Zitat

    würde nicht mal auf ne wiedereinstellung klagen.


    Das wäre aber taktisch unklug. Nur wenn man auf Wiedereinstellung klagt hat man gegebenenfalls die Option 'Annahmeverzug'.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,


    wenn schon,dann richtig zitieren:

    Zitat


    § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
    (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.
    Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
    (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.


    Beachtung ist hierbei dem folgenden Passus zu widmen:

    Zitat


    Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.


    Dann..... und NUR dann gibt es eine "automatische Abfindung"............

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Richtig. Bei einer Kündigung die nicht aus betrieblichen Gründen sondern wegen der Person (Störung des Betriebsfriedens, unzuverlässigkeit, etc.) stattfindet ist es nämlich Essig mit der Abfindung.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

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