Mindestlohn im Bewachungsgewerbe
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Soweit ich gehört habe, liegt der Mindestlohn jetzt bei 9,35 €
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Was man so alles hört...
Nein, der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe wurde nicht geändert.
Es gilt auch bei uns der gesetzliche Mindestlohn iHv 8,50 Euro.Was anderes ist der Tariflohn. Im Bewachungsgewerbe haben wir Tarifverträge, und je nach Tarifgebiet unterscheiden sich jene.
So gibt es Tarifgebiete, in denen die unterste Tarifgruppe gleich dem gesetzlichen Mindestlohn ist, aber auch Tarifgebiete, in denen der niedrigste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Und wenn der jeweilige Tarifvertrag dann noch allgemeinverbindlich ist (sind mittlerweile die meisten Lohn- oder Entgelttarifverträge), dann müssen sich auch alle Unternehmen und Beschäftigte an diesen Tarifvertrag halten. Sie sind dann kraft Gesetz (Tarifvertragsgesetz) an diesen TV gebunden.Wenn keine AVE (Allgemeinverbindlichkeitserklärung) des Ministeriums vorliegt, findet der TV nur dann Anwendung, wenn eine normale Tarifbindung vorliegt, z.B. durch Mitgliedschaft in der Tarifpartei. Oder die freiwillige Tarifbindung, arbeitsvertraglich geregelt.
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Mindestlohn ist Gestiegen zumindest in hh
Mindestlohn scheit ja ganz gut zu sein
aber meiner meinung nach Hätte es 3 leistungstuffen geben müssen
zumindest im bewachg.Unterrichtung 7€
Sackunde 10€
gssk / Fachkraft 15€
+objektzulagen... meine meinung wer macht wegen nur 1€ stunde extra 3 jahre ausbildung die in der zeit nur dem arbeitgeber nützt...
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Also der Mindestlohn gilt bundesweit und ist nicht gestiegen.
Zitat von Asterixmeine meinung wer macht wegen nur 1€ stunde extra 3 jahre ausbildung die in der zeit nur dem arbeitgeber nützt...
Dann hast du den Sinn des dualen Systems nicht verstanden. Schau doch mal in den Ausbildungsrahmenplan, was der Arbeitgeber dem Azubi in der Zeit alles beibringen muss.
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Mittlerweile liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,19 Euro, hat nichts mit Bewachungsgewerbe zu tun. Kriegt jeder der arbeitet,
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https://www.securityszene.de/a…lt_die_Sicherheitsbranche
"Nach § 34 a GewO (Gewerbeordnung) gibt es für Sicherheitsunternehmen zusätzlich noch die tariflichen Vereinbarungen der einzelnen Bundesländer. Diese sind verbindlich für das Gewerbe."
Ist das so wahr? Oder ist einzig allein der gesetzliche Mindestlohn bindend für den AG?
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Selbstverständlich gibt hier viele (gescheiterte) die Sicherheitsgewerbe und ihre niedriglöhne auch noch unterstützen schön für euch. Keine Einigung bei neuen Tarifverträge 2021 in NRW und Hessen laut Wasi alles zum runterspülen. Putzkräfte verdienen mehr als Sicherheitskräfte.
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