Brandsicherheitswache

  • Hallo,


    gar keine,denn bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Ordnungsamt und die
    Städtische Feuerwehr dafür zuständig.Es sei denn,der Veranstalter engagiert eine speziell auf Veranstaltungssicherung ausgerichte Spezialfirma.
    Es gibt in Deutschland zahlreiche "Privat-Feuerwehren",die bei Film-und Fernsehen-Aufnahmen zum Einsatz kommen und auch für Veranstaltungen
    zu mieten sind.


    Von den Security-Unternehmen gibt es nur bei einigen großen der Branche
    (die neben Werkschutz auch Werksfeuerwehren stellen) eigens ausgebildete Kräfte dafür. Nur dort lohn sich auch der Aus-und Fortbildungsaufwand für diese Mitarbeiter,da sie je nach Bundesland alle 3 bis 5 Jahre ihre Fähigkeiten
    in einer Prüfung erneut nachweisen müssen.



    Zu Unterscheiden davon ist allerdings die "Reine Brandwache" außerhalb von Publikumsveranstaltungen.
    D.h.die Bewachung von Arbeitsstellen während und nach der Beendigung
    von Arbeiten mit offener Flamme (Schweissen usw.)
    Hier reicht eine einmalige Unterrichtung (wie sie z.B. währedn der WS/FaSi-Ausbildung erfolgt) aus.


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Vielleicht ist das ein wenig hilfreich für dich.




    3.2 Qualifikation der Sicherheitswache
    Im Regelfall ist die Mindestqualifikation:
    - für den Wachhabenden eine Gruppenführerausbildung
    - für den Posten eine feuerwehrtechnische Ausbildung
    Bei Sonderveranstaltungen ist die Mindestqualifikation für den Wachhabenden eine
    Zugführerausbildung, in Ausnahmefällen eine Gruppenführerausbildung.
    Grundsätzlich wird die Stärke und Qualifikation der Brandsicherheitswache durch die
    Brandschutzdienststelle festgelegt. In besonderen Fällen kann der Leiter der Feuerwehr die Stärke /
    Qualifikation der Wachmannschaft erhöhen oder verringern.
    Das Personal der Sicherheitswache ist in diese Aufgabe einzuweisen.


    3.3 Dienstkleidung bzw. Ausrüstung der Sicherheitswache
    Während des Sicherheitswachdienstes haben die Feuerwehrangehörigen mind. folgende Bekleidung
    zu tragen oder in Bereitschaft zu halten:
    Feuerwehrdienstanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk,
    Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
    Feuerwehrschutzhandschuhe
    Sofern weitere Bekleidungs- oder Ausrüstungsteile für die Durchführung des Sicherheitswachdienstes
    erforderlich sind, muß dies der eingeteilten Wachmannschaft rechtzeitig mitgeteilt werden.
    Soweit im Anhang dieser Dienstanweisung nichts näheres bestimmt ist, ordnet der Wachhabende
    jeweils an, welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zu tragen bzw. in Bereitschaft zu
    halten sind.


    Quelle :
    http://www.feuerwehr-gl.de/typ…andsicherheitswache29.pdf

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