Was darf ich als Meister für Schutz und Sicherhiet ausbilden

  • Hallo zusammen,
    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, was ich als Meister für Schutz und Sicherheit ausbilden darf und wen?!
    Es wäre toll, wenn ihr genaue Informationen für mich hättet!
    LG Vanessa

  • Hallo Klaus,


    erstmal danke für deine Antwort!


    Darf ich denn auch Interventionskräfte schulen, Werkschutzfachkräfte ausbilden, die Sachkunde vorbereiten, etc.?!


    LG

  • morgen schlecht gelaunt bin, aber die werkschutzfachkraft gibt es nicht mehr! Ein teil der meisterausbildung ist die ausbildereignungsprüfung(ADA). Dieser ist voraussetzung um auszubilden und schulen zu dürfen(ausnahmen bestätigen die regel, tun aber hier nichts zur sache!). was man mit dem meister darf, nun wie wäre es mit einem anruf bei deiner ihk?




    ricon

  • Hallo Vanessa,


    die normalen Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe in der Sicherheit. Dazu kommt in einigen Fällen und nach konkreter Prüfung der Bürokaufmann, Fachkraft für Bürokommunikation. Aber hier erfolgt im Regelfall eine Vorabprüfung durch die IHK, geht aber meistens problemlos durch.


    Gruß WR

  • Im Bereich Sicherheit bilden viele ohne Meisterbríef aus, die haben halt ihren AdA Schein und andere Abschlüsse.


    Die Ausbildereignungsprüfung ist ein muss für die Ausbildung.

  • Der IHK-Ausbilderschein sollte die Mindestveraussetzung sein, ist aber nicht überall zwingend notwendig.
    Theorteisch kannste alles Ausbilden, von dem Du glaubst, Ahnung zu haben, aber nicht vergessen, das für einige rechtsgültige Ausbildungen man noch andere Qualifikationen braucht. Beispiel, Fahrlehrer, Fallschirmsprunglehrer etc.

  • Zitat von Vanessa

    Hallo zusammen,
    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, was ich als Meister für Schutz und Sicherheit ausbilden darf und wen?!
    Es wäre toll, wenn ihr genaue Informationen für mich hättet!
    LG Vanessa


    Bist Du Meisterin? Falls ja, verstehe ich Deine Frage nicht :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo S.L.,


    nein ich bin keine Meisterin! Ich arbeite im Sicherheitsdienst und wir haben einige Meister ebschäftigt, jetzt wollen wir Schulungen machen und ich will wissen, in welchen Bereichen wir schulen dürfen und ob unsere Mitarbeiter dann ein Prüfung vor der IHK ablegen müssen! Wie das abläuft?!

  • Das ist zu allgemein!


    Natürlich dürft ihr Schulungen machen soviel Ihr wollt.... falls Ihr dann aber irgendeinen "Abschluß" erhalten woll ist diese besser vorher zu prüfen. Aber die Meister müssten eigendlich wissen was sie dürfen?!


    Schreib mal genau was ihr wollt..... dann kann Dir bestimmt geholfen werden....

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Hallo Rescue ,


    vielen Dank für deine Antwort! Wir möchten zum Beispiel, Interventionskräfteschulen und Werkschutzfachkräfte schulen. Können usnere Mitarbeiter die Prüfung dazu dann vor der IHK ablegen, ohne den Lehrgang dort beuscht zu haben?! Wie sieht es mit der Vorbereitung zur Sachkundeprüfung aus?!


    LG & Danke

  • Hallo Vanessa,


    ihr könnt das alles machen und es muß nicht unbedingt ein Meister sein. Der Meister bzw. die Ausbildereignungsprüfung wird erst relevant, wenn ihr in Euren Betrieb einen Azubi ausbilden wollt.


    Schulungen und interne Seminare kann jeder abhalten der dazu in der Lage ist, sich berufen fühlt und die Materie versteht. Für die Sachkunde z.B. wird nirgendwo verlangt, dass man eine bestimmte Anzahl an Unterrichtsstunden absolviert muß.


    Betonung liegt auf interne Schulungen und Selbstzahler.


    Gruß WR

  • Als Meister mit AdA nach AEVO darfst du :
    SKSS, FKSS ausbilden
    Sachkunde und GSSK und Meister Vorbereitungskurse abhalten
    und alle anderen betriebsinternen Schulungen durchführen.


    Interventionskraft ist keine IHK Prüfung sondern der VdS-Schadenverhütung nimmt diese ab, genau wie NSL Fachkraft und noch ein paar andere...


    Ausbildungen durchführen, ohne den Ausbildungsabschluß inne zu haben ist meines Wissens nach nicht möglich


    Viel Erfolg

  • Also zu Teil 1 Auszubildende auszubilden bedarf es des Ada Scheines und dem Nachweis das du moralisch einwandfrei bist (keine speziellen Vorstrafen) und eine Berufserfahrung der 1 1/2 fachen Ausbildungszeit in dem Bereich den Du ausbildest hast.


    GSSK, SKP und auch Vorbereitungslehrgänge kann jeder abhalten, da die Lehrgänge keine Voraussetzung für die Prüfungszulassung sind.
    Wie das bei zertifizierten Ausbildungsstätten ist, weiss ich allerdings nicht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das diese Ausbildungszentren für eine SKP oder GSSK einen Meister haben müssen.


    mfg.


    Harando

  • Hi,
    der Meister für Schutz und Sicherheit ist zwar nicht mein Fachbereich, aber unter https://www.fain.de/angebote/m…chutz-und-sicherheit-ihk/ kann man sich sehr gut über diese Ausbildung informieren. Auf der Seite steht dazu noch, dass man mit einem staatlich anerkannten Abschluss befähigt ist, in allen operativen Bereichen eines Sicherheitsunternehmens oder als selbstständiger Unternehmer im Bereich „Schutz und Sicherheit“ qualifizierte Leistungen zu bieten.
    Meine Schwester hat vor zwei Jahren an dieser Bildungsakademie ihren Industriemeister Pharmazie gemacht.
    Gruß

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