Zugang zum Objekt von Konkurrenz verwehrt!

  • Hallöle!


    Folgende Situation die mich wahnsinnig aufregt:


    In einem größeren Objekt, in welchem zu 50% gebaut wird, findet eine Veranstaltung statt. Der Baubereich ist räumlich klar vom zugänglichen Bereich durch Zäune getrennt. Wir sind mit der Baustellenbewachung beauftragt worden, eine konkurrierende Firma mit dem Veranstaltungsschutz.


    Die Veranstaltungsschützer sperrten(!!!) die Straße vor dem Veranstaltungsort mit der Anweisung "Niemand kommt rein!".
    Unser Streifenfahrer musste allerdings in das Gelände, um eine Kollegin einzuweisen. Wir haben die Genehmigung das Baustellengelände, welches wir ja bewachen und für welches NUR WIR die Besitzerrechte haben, zu befahren.
    Die Veranstaltungsschützer blockierten allerdings die Zufahrt und griffen in den öffentlichen Verkehr ein, da diese ja schon auf der Straße VOR dem Objekt standen. Der Security verwehrte uns also den Zugang zu unserem Objekt. Die Polizei stand übrigens daneben, ebenfalls als "Absperrposten", nur dass die Beamten nicht eingriffen, sondern aussagten "Es wird das gemacht, was er (der Security) sagt!"...


    Wusste gar nicht, dass wir hoheitliche Rechte haben und Straßen sperren dürfen?!
    Und was sagt ihr dazu, dass wir daran gehindert werden, unser Objekt anzufahren und die Polizei tatenlos zuschaut?


    Meines Wissens nach dürfen Sicherheitsdienste weder Straßen sperren, noch den Zugang zum Besitz verwehren. Und Polizisten dürfen doch nicht einfach so hoheitliche Aufgaben übertragen, oder?


    Bin gespannt auf eure Antworten!


    LG


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  • Zumindest zu einem Punkt mal eine Anmerkung:


    Zitat

    Wusste gar nicht, dass wir hoheitliche Rechte haben und Straßen sperren dürfen?!


    Nee, dürfen wir nicht... aber der Veranstalter kann das unter Umständen...


    ...Sondernutzungserlaubnis?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Dann müsste er diese Sondernutzungserlaubnis ja rein theoretisch auch sofort vorzeigen können, oder?
    Im Übrigen: daraufhin hat unser MA nach einem Dienstausweis gefragt... Ein Rumgedruckse mit irgendeiner Telefonnummer folgte...
    Kommt mir alles ein wenig spanisch vor :wink:

  • Nein, die Sondernutzungserlaubnis muss nicht mitgeführt werden - kann auch im Büro des Antragstellers liegen. Und schon gar nicht muss sie jedem beliebigen Bürger (auch keinem Anlieger) gezeigt werden...
    Die Straßensperre kann in der Sondernutzungserlaubnis enthalten sein, sofern entsprechend begründet und mit beantragt.


    Da hier wohl die Polizei ebenfalls vor Ort war, wird es wohl zumindest in diesem Punkt seine Richtigkeit haben (die können auch auf anderem Wege nachprüfen, ob die entsprechende Erlaubnis vorliegt, auch ohne dass sie der Sondernutzer mitführt) - ansonsten wäre die Straße wohl nicht gesperrt geblieben.


    Allerdings wäre das keine Begründung, euch den Zutritt zu eurem Objekt zu verwehren. Lediglich den Zutritt mit Kfz könnte durch das Verkehrsverbot in Ordnung gehen. Zu Fuß jedoch nicht...

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  • Ja, mir geht es auch direkt um das Befahren. Zu Fuß kam der Mitarbeiter dann auch rein. Aber, es handelte sich dabei um unsere Alarmstreife. Außerdem hätte das Fahrzeug niemanden gestört, da es in unserem Bereich abgestellt worden wäre. Ich finde, das ist Schikane, ganz ehrlich. Und nur weil Polizei daneben stand, muss es meiner Meinung nach nicht unbedingt rechtens gewesen sein. Fehlende Informationen oder falsche Informationen können doch nicht ausgeschlossen werden...

  • Zitat von Observer

    Außerdem hätte das Fahrzeug niemanden gestört, da es in unserem Bereich abgestellt worden wäre. Ich finde, das ist Schikane, ganz ehrlich.


    Bei uns war vor zwei Wochen ein großes Straßenfest... über 3 Tage... komplette Straßenzüge der Festmeile waren auf Veranlassung durch den Veranstalter (Brauerei) für die gesamte Dauer des Festes gesperrt. Die Anwohner mussten draußen parken und zu ihrer Wohnung laufen... gestört hätten die geparkten Autos auch niemand wirklich, da größtenteils auf privatem Gelände innerhalb der Festmeilen die jeweiligen Parkplätze waren...


    ...Schikane? Ansichtsache... Rechtlich möglich? Ja.

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