Richter...Roben............BASICS

  • Hallo,


    ich möchte einmal Grundsätzliches zur Juristerei für alle hier erläutern…


    Zunächst einmal gib es keinen besonderen „Ausbildungsberuf“ Richter, Staatsanwalt oder
    Strafverteidiger/Rechtsanwalt. Diese absolvieren vielmehr
    a) eine Regelstudienzeit von 9 Semestern, welche mit dem „ 1.Juristischen Staatsexamen“ abschließt
    b) ein „Referendariat“ in dem die jetzt „Referendare“ heißenden Studenten bestimmte Pflichtstationen wie Straf- und Zivilgerichte, Staatsanwaltschaften sowie noch Kanzleien nach ihrer Wahl (Wahlstationen) durchlaufen.
    Am Ende des „Referendariats“ steht das 2.Juristische Staatsexamen. Nach dem bestehen dieses Examens sind die so ausgebildeten Juristen „befähigt zum Richteramt“ wie es so schön im Amtsdeutsch heißt und ihr Titel lautet „Assessor“. Damit stehen den „frisch gebackenen“
    Juristen nun die verschiedenen Fachrichtungen offen.
    Die einen fühlen sich mehr zum Richteramte hingezogen, die anderen mehr zu Staatsanwaltschaft und der größte Teil geht in Kanzleien als Rechtsanwalt.
    Das alle die gleiche Ausbildung durchlaufen müssen, hat übrigens den Grund, das
    Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte so genannte „Organe der Rechtspflege“ sind.
    Das sowohl Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte bei einem Angeklagten nicht nur die
    Belastenden Tatsachen, sondern auch die Entlastenden Tatsachen zu ermitteln haben.
    Genau aus diesem Grunde hat auch die Staatsanwaltschaft die gesetzliche Möglichkeit bekommen, Strafverfahren nicht zur Anklage vor Gericht zu bringen, sondern diese
    gegen ein „Strafgeld“ einzustellen (Stichwort „Hühnerdiebe“).
    Daher ist auch die volkstümliche Annahme, das ein Verteidiger nur dazu da sei, „einem“
    mit Freispruch „und wehenden Fahnen“ vom Gericht wegzubekommen, schlicht falsch.



    Nun, was heißt das für unseren Job?
    Gerade junge Juristen, die frisch von der Ausbildung kommen und noch „fast gar nichts“ vom
    Leben gesehen haben, können für uns „Böse“ Überraschungen sein…..
    Schließlich haben sie auf der Universität nur mit der „Oberschicht“ von anderen Nationalitäten zu tun gehabt, die auch perfekt deutsch sprechen und schreiben lesen konnten.
    Für die ist es unvorstellbar, das der „liebe Junge“ da auf der Zeugenbank den Sicherheitsmitarbeiter verprügeln wollte…..nein dieser „Böse“ Wachtelmann hat dem „armen“ ja noch rassistisch angemacht…..wofür der liebe Junge dann auch noch mehrere
    „Zeugen“ hat………
    Oder das eine bestimmte Volksgruppe ihre Kinder speziell zum Stehlen ausbildet und diese
    (da unter 14 Jahre) kaum von der Polizei abgeholt, schon 2 Stunden später wieder im Laden am klauen sind.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    Nach dem bestehen dieses [2.] Examens sind die so ausgebildeten Juristen


    Ausgebildete Juristen sind sie bereits nach dem 1. Staatsexamen, deshalb gibt es neuerdings auch den Dipl.-Juristen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Ich war immer der Auffassung, Assessor ist man nach dem ersten Staatsexamen, nach dem 2. Staatsexamen dann "Dipl. jur" also Volljurist :?:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Ass. iur. (das J gibt es im Lateinsichen nicht) nach dem 2. Staatsexamen. Der RA ist ähnlich dem Architekten, die auch erst Dipl.-Ing. sind.
    Der Dipl.-Iur. ist der Vorgriff auf die ab spätestens 2010 (Bologna-Prozeß) notwendigen Änderungen zum LLB (Bachelor of Laws) und LLM (Master of Laws). Volljurist = ugs. für 2. Staatsexamen und damit (theoretisch) befähigt für das Richteramt (praktisch nur mit Prädikatsexamen).

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Vidoq,


    bitte Sätze nicht aus dem Zusammenhang reißen....
    Du hast nur die Hälfte gepostet:

    Zitat

    Zitat:
    Nach dem bestehen dieses [2.] Examens sind die so ausgebildeten Juristen


    Wenn schon,dann komnplett wiedergeben:

    Zitat

    Am Ende des „Referendariats“ steht das 2.Juristische Staatsexamen. Nach dem bestehen dieses Examens sind die so ausgebildeten Juristen „befähigt zum Richteramt“ wie es so schön im Amtsdeutsch heißt und ihr Titel lautet „Assessor“.



    Desweiteren ist zur Zeit noch der Jurist nach dem 1.Staatsexamen
    Diplom-Jurist/in
    Und nach dem 2. Staatsexamen ist er dann Assessorin/Assessor.


    Nachzulesen hier:
    "Juristen-Ausbildungsgesetz NRW" vom 11.März 2003


    [/quote]

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Habe mich doch vertan, es ist doch das 2. jur. Statsexamen erforderlich


    Generell:
    Assessor (lat. Beisitzer) Amtsbezeichnung für Beamtenanwärter des höheren Dienstes nach Ablegen der 2. Staatsprüfung
    Quelle: Bertelsmann Universal-Lexikon, Band 2

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

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