hallo forum,
meine frage: welche art von gewerbe(schein) ist notwendig um festivals zu betreuen?
im §34a ist ja so erst einmal nicht die rede von diesem bereich. hab auch schonmal gehört das eine gewerbeanmeldung für einen"ordnerdienst bei veranstaltungen" möglich ist.
was ist dann mit den einlasskontrollen; hier bewegt man sich ja dann schon in einem dem im §34a aufgeführten (einlasskontrollen in einer diskothek o.ä.) sehr änhlichen bereich?
und was ist mit dem personal bei solchen events. theoretisch könnte ich dann doch auch aushilfen ohne skp einstellen.
ach so: 1.posting guten tag erst mal